Die europäischen Wettbewerbshüter läuten das Todesglöcklein für den Flughafen Zweibrücken. Airlines müssen ihre Beihilfe zurückzahlen. Die EU gibt aber den Flughäfen Hahn und Saarbrücken den Segen.

Brüssel - Nach teils jahrelangen Ermittlungen hat die EU-Kommission als Europas oberste Wettbewerbsbehörde über mehrere fragliche Zuschüsse der öffentlichen Hand für Regionalflughäfen geurteilt. Während die Brüsseler Behörde dabei der Unterstützung für die Airports Frankfurt-Hahn und Saarbrücken die Unbedenklichkeit bescheinigte, gilt dies nicht für Zweibrücken. Die staatliche Förderung in Höhe von 47 Millionen Euro, die seit dem Jahr 2000 dorthin geflossen ist, sei „schlicht eine Verschwendung von Steuergeldern gewesen“, stellte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Dienstag in Brüssel fest.

 

Schon ein unrentabler Airport in der Nähe

Zur Begründung verweist die Behörde des Spaniers auf den nur 40 Kilometer entfernt gelegenen Airport Saarbrücken, „der seit Jahrzehnten in Betrieb ist, dessen Kapazitäten schon nicht mehr voll ausgelastet waren, als Zweibrücken den Betrieb aufnahm, und der zudem defizitär wirtschaftet“. Eine solche Nähe ist nach neuen Vorgaben, die sich die EU-Kommission erst im Februar gegeben hatte, ein Ausschlusskriterium für Staatsbeihilfen. Entsprechend gelangten die Wettbewerbsprüfer zu dem Schluss, „dass es nicht vertretbar ist, in ein und derselben Region zusätzlich zu einer bereits bestehenden, unrentablen Infrastruktur mit den staatlichen Beihilfen für Zweibrücken einen weiteren angeschlagenen Flughafen zu unterstützen“.

Das Aus für den ehemaligen Militärflughafen, der nach dem Abzug der US-Truppen im Jahr 1991 für den zivilen Luftverkehr freigegeben worden war, ist damit besiegelt. Schon in der Erwartung einer solchen Entscheidung hatte die Betreibergesellschaft im Juli Insolvenz angemeldet – am Dienstag wurde das Verfahren offiziell eröffnet. In der Theorie muss nun die zu Unrecht bezahlte Beihilfe zurückgezahlt werden – was bei der insolventen Firma allerdings unwahrscheinlich sein dürfte. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz dringt zudem darauf, dass die Rückzahlungsverpflichtung nicht auf einen möglichen Käufer übergeht. Dazu, so Almunia, müsse demonstriert werden, dass es sich um ein ganz neues Unternehmen handele.

Eine halbe Milliarde Steuergeld am Nürburgring verloren

Die Fluggesellschaften, die Zweibrücken angeflogen haben, dürfen nicht mit einer solchen Schonung rechnen. TUIFly. Germanwings und Ryanair, denen dort nach Ansicht der EU-Kommission zu Unrecht besonders günstige Konditionen angeboten wurden, müssen insgesamt 1,9 Millionen Euro zurückerstatten.

Entwarnung dagegen gab es für die Flughäfen Saarbrücken und Frankfurt-Hahn. Die öffentliche Förderung, – etwa die Kapitalerhöhung durch die Mainzer Landesregierung im Jahre 2004 – stelle zwar eine Staatsbeihilfe dar, sie sei aber zulässig, so die EU-Kommission, „wenn man die Bedeutung des Flughafens für die Entwicklung und die Erreichbarkeit des Hunsrücks und die Entlastung des Frankfurter Flughafens berücksichtigt“.

Diese regionale Bedeutung hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter jedoch in Zweibrücken berücksichtigen müssen, kritisiert die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck: „Es ist ein harter Schlag für eine ganze Region, dass die EU-Kommission mit ihren starren Wettbewerbsregeln die Bedeutung öffentlicher Infrastruktur und notwendiger regionaler Investitionen vollkommen ignoriert.“ Die Parlamentarierin unterstützt die Überlegungen des Zweibrücker Stadtrats, gegen die Entscheidung Klage einzureichen, und hat selbst Kanzlerin Angela Merkel dazu aufgefordert.

Formal abgeschlossen wurde am Dienstag auch die Nürburgring-Saga: Wie im Vorfeld bereits bekannt geworden war, sieht die EU-Kommission die öffentliche Förderung in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro als unzulässig an. Sie beurteilt das Verkaufsverfahren für die mittlerweile insolvente Gesellschaft jedoch als „transparent und diskriminierungsfrei“, weshalb „der Erwerber der Vermögenswerte nicht für die Rückzahlung der Beihilfen haftbar gemacht werden kann“. Das Geld ist für den Steuerzahler verloren.