Erst war sie gedacht für rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualverbrecher. Jetzt sollen sie auch extremistische Gefährder tragen. Und später auch straffällige Suchtkranke?

Stuttgart - Nach Meinung von Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) soll die elektronische Fußfessel auch bei weniger schweren Straftaten zum Einsatz kommen. „So könnte die elektronische Überwachung bei verurteilten Suchtkranken, die sich nach Gefängnisaufenthalt und Therapie noch eine Restzeit bewähren müssen, Sinn machen“, sagte er der Deutschen Presseagentur.

 

Die Fessel könne in diesen Fällen sicherstellen, dass sich Betroffene nach seiner Therapie von bestimmten Orten und Milieus fernhält - und „würde so helfen, den Therapieerfolg zu sichern“, erklärte Wolf weiter. Sie sei aber nie ein Allheilmittel, sondern stets nur ergänzende Maßnahme.

Ursprünglich war die Fußfessel zur Überwachung rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualverbrecher nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe gedacht. Nun wird sie auch für islamische Gefährder auf Bundesebene eingesetzt. Ein entsprechendes Gesetz trat am 1. Juli in Kraft.

In Baden-Württemberg werden nach Angeben des Justizministeriums derzeit acht Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Bundesweit sind es 71.