Ein Mann aus Waiblingen, der an Schizophrenie leidet, hat im Herbst in Beinstein ein Gewächshaus angezündet, in dem 800 Strohballen gelagert waren. Weitere gefährliche Aktionen veranlassten nun den unausweichlichen Schritt.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Auch ohne die Brandstiftung, die dem 45-jährigen Waiblinger zur Last gelegt wurde (wir berichteten), hätte die 8. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts seine Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. „Was Sie gemacht haben, ist zu gefährlich“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung am Freitag. Mehrere Vorfälle, die er vor dem Brand am 7. September in Waiblingen-Beinstein verursacht hatte, wären bereits ausreichend gewesen.

 

So hatte er den Eigentümer der Gärtnerei, die er in Brand steckte, am 10. August an einer Tankstelle in Beinstein mit Reizgas besprüht. Dabei traf er auch dessen Töchter im Alter von zwei und vier Jahren. Das habe wohl nicht in seiner Absicht gelegen, dennoch hätten die Kinder „nicht unerhebliche Schmerzen erlitten“.

Bei dem 45-Jährigen wurde bereits vor 15 Jahren eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die sich mit der Zeit immer stärker manifestierte. Zu seinen Wahnvorstellungen zählt unter anderem, dass seine Eltern nicht seine wahren Eltern sind. Auch das Berufsleben des Gärtners ist in seiner Vorstellung vielfältig, er hält sich unter anderem für einen erfolgreichen Gehirnchirurgen oder auch für einen Botschafter mit diplomatischer Immunität.

Die Nachbarn aus dem Haus vertreiben

Wirklich gravierend sind jedoch seine Vorstellungen, das Haus, in dem er wohnt, gehöre ihm, die Nachbarn seien alle Eindringlinge, die darin nichts zu suchen hätten und die Gärtnerei, die seine Eltern per Grundstückstausch an einen benachbarten Landwirt veräußert hatten, sei sein Eigentum. Aus diesen Vorstellungen heraus versuchte er, die Nachbarn aus dem Haus zu vertreiben. So drosch er bei einem Mann so heftig gegen die Wohnungstür, dass dieser Angst hatte, er würde sie einschlagen. Bei einer anderen Gelegenheit versuchte er, über den Balkon in dessen Wohnung zu klettern. In dem Mehrfamilienhaus herrschte schließlich Angst vor dem Mann.

Schließlich kam das Gericht auch zu der Überzeugung, dass er das Gewächshaus auf dem Gärtnereigelände angezündet hat, in dem 800 Strohballen lagerten. „Begreifen Sie das Urteil als Chance zu einem Neuanfang, denn in einer Klinik können Sie besser therapiert werden als bisher“, sagte die Vorsitzende Richterin abschließend.