Die Richter schlossen eine vorzeitige Haftentlassung aus und beantragten Sicherungsverwahrung.

Stuttgart - Für die beiden sogenannten Parkplatzmorde muss ein 57 Jahre alter Frührentner aus Esslingen lebenslang in Haft. Das Stuttgarter Landgericht schloss in seinem Urteil vom Mittwoch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus und beantragte zudem Sicherungsverwahrung. „Dass er die Taten begangen hat, steht zweifelsfrei fest“, sagte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch.

 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige Mitte 2010 auf Parkplätzen einen 30 Jahre alten Mann bei Magstadt (Kreis Böblingen) und einen 70-Jährigen bei Mörfelden-Walldorf in Südhessen erschossen hat. Auch eine Messerattacke auf einen Touristen in Freudenstadt lastet ihm die Kammer an.

Tatwaffe im Kofferraum

Laut Gericht hat sich der ehemalige Postangestellte unter anderem des zweifachen Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Zu den entscheidenden Beweisen zählte Baisch, die Tatwaffe im Kofferraum des 57-Jährigen und seine DNA-Spuren von den Tatorten. Zudem hätten Zeugen ihn wiedererkannt.

Was ihn zu den Taten trieb, bliebt aber ein Rätsel. „Die Frage ist am schwersten zu beantworten, weil er im Grunde keine Angaben gemacht hat“, sagte die Baisch. Klar sei, dass die Morde eine Affinität zum Homosexuellen-Milieu zeigen - in welcher Form, lasse sich aber nicht sicher sagen. Die Tatorte gelten als beliebte Treffpunkte für gleichgeschlechtlichen Sex. Die Aids-Infektion des 57-Jährigen in den 1990er-Jahren hält die Richterin für nicht entscheidend. Sie liege zu lange zurück.

Aus nächster Nähe getötet

Beim seltenen Motiv der „Mordlust“ ist die Kammer der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Dafür gebe es zwar intensive Anhaltspunkte, doch sie hätten „nicht ganz gereicht“, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sieht aber einen Vernichtungswillen und niedere Beweggründe. Beide Opfer waren völlig arg- und ahnungslos, als sie mit einem Kopfschuss aus unmittelbarer Nähe getötet wurden.

Baisch machte in ihren Urteilsspruch auch deutlich, dass die Kammer den Mann mit Glatze und Bart für gefährlich hält. „Er hat die fest eingewurzelte Neigung und wird sie immer wieder ausleben, wenn er die Gelegenheit bekommt“, sagte sie. Bei seiner Festnahme ein halbes Jahr nach den Taten sei im Kofferraum neben der Sportpistole auch ein größeres Sortiment weiterer möglicher Tatmittel, wie Maskierungen und Totschläger, gefunden worden. „Die Hemmschwelle ist deutlich reduziert, wenn jemand mit diesem Kofferrauminhalt herumfährt.“ Es zeuge von „krasser Selbstüberschätzung“.

Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.