"Tal der Wölfe"
Hier morden Israelis ohne Skrupel
Thomas Klingenmaier,
01.02.2011 09:12 Uhr
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) wurde mit der Aufgabe betraut, Filme zu sichten, bevor sie ins Kino oder ins DVD-Regal kommen. Foto: wikimedia
Stuttgart - Mit dem Mut der Verzweiflung und Holzprügeln als Waffen rennen die Passagiere los, um sich zu verteidigen. Wir sehen ihren heroischen Ansturm und dann ihre gleich losballernden Feinde: eine israelische Kommandoeinheit, die Köpfe von Helmen und Gasmasken zu einschüchternd harten, mimiklosen Rammen aufgerüstet. Der türkische Actionfilm "Tal der Wölfe - Palästina", der am Wochenende mit 79 Kopien in deutschen Kinos gestartet ist und hierzulande schon von 70.000 Menschen gesehen wurde, verzerrt die Ereignisse vom 31. Mai 2010, als das israelische Militär die Gaza-Hilfsflotte am Blockadebruch hinderte. Drehbuch und Inszenierung zeigen uns eine skrupellos brutale israeelische Mordbande. Deren Treiben aber ruft den türkischen Superagenten Polat Alemdar und sein Team auf den Plan, die nach Palästina reisen, um den verantwortlichen israelischen General zu töten.
"Tal der Wölfe - Irak", der erste Kinoableger einer TV-Serie, der im Februar 2006 in deutsche Kinos kam, war ähnlich konstruiert: die türkische Killertruppe nahm Rache an Amerikanern. Damals aber konnte man, mit Blick auf Hollywoods Feindbilder, das Ganze noch als Spiel der Übertreibungen sehen, als Antwortgetobe in der globalen Amüsierbude der Gewaltfantasien. Mittlerweile aber ist klar, dass die Macher von "Tal der Wölfe" ihre Werke keineswegs eskapistisch meinen. In Interviews behaupten sie, ungeschminkt die Realität in Palästina zu offenbaren.
Die Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte ihrem neuen Film in erster Instanz denn auch die Kinofreigabe verweigert. In zweiter Instanz aber hat die FSK nach Protest des Kölner Verleihs Pera-Film "Tal der Wölfe - Palästina" ab achtzehn Jahren freigegeben. Der Film sei von ständiger Gewalt durchzogen, heißt es, enthalte propagandistische Tendenzen und erfordere vom Zuschauer "detailliertes Vorwissen und die Fähigkeit, die politischen Zusammenhänge einzuschätzen". Was wie ein Bündel Vorwürfe klingt, ist in Wirklichkeit eine Inschutznahme. Weil die FSK eine Freigabe erteilt hat, so die Gesetzeslage, kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nun keine Indizierung mehr verhängen. Nur ein ordentliches Gericht kann noch gegen den Film entscheiden.
Zensurmaßnahmen laden das Verbotene stets mit zusätzlicher Attraktivität auf und können zudem als Zeichen von Angst und Argumentationsunfähigkeit gedeutet werden. In einer ganz und gar freien Medienwelt könnte man also diskutieren, ob man "Tal der Wölfe - Palästina" nicht einfach aushalten muss. In Deutschland aber sind gerade antisemitische Filme, vor allem die Werke aus dem Dritten Reich, noch immer Verschlusssache ("Jud Süß"). Eine Gesellschaft, die solche Filme wegschließt, erteilt den Filmen, die sie zulässt, also mit besonderem Nachdruck die Bescheinigung, nicht antisemitisch zu sein. Das ist im Fall von "Tal der Wölfe - Palästina" ein skandalös falscher Freibrief.
"Tal der Wölfe - Irak", der erste Kinoableger einer TV-Serie, der im Februar 2006 in deutsche Kinos kam, war ähnlich konstruiert: die türkische Killertruppe nahm Rache an Amerikanern. Damals aber konnte man, mit Blick auf Hollywoods Feindbilder, das Ganze noch als Spiel der Übertreibungen sehen, als Antwortgetobe in der globalen Amüsierbude der Gewaltfantasien. Mittlerweile aber ist klar, dass die Macher von "Tal der Wölfe" ihre Werke keineswegs eskapistisch meinen. In Interviews behaupten sie, ungeschminkt die Realität in Palästina zu offenbaren.
FSK hat Freigabe zunächst verweigert
Die Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte ihrem neuen Film in erster Instanz denn auch die Kinofreigabe verweigert. In zweiter Instanz aber hat die FSK nach Protest des Kölner Verleihs Pera-Film "Tal der Wölfe - Palästina" ab achtzehn Jahren freigegeben. Der Film sei von ständiger Gewalt durchzogen, heißt es, enthalte propagandistische Tendenzen und erfordere vom Zuschauer "detailliertes Vorwissen und die Fähigkeit, die politischen Zusammenhänge einzuschätzen". Was wie ein Bündel Vorwürfe klingt, ist in Wirklichkeit eine Inschutznahme. Weil die FSK eine Freigabe erteilt hat, so die Gesetzeslage, kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nun keine Indizierung mehr verhängen. Nur ein ordentliches Gericht kann noch gegen den Film entscheiden.
Zensurmaßnahmen laden das Verbotene stets mit zusätzlicher Attraktivität auf und können zudem als Zeichen von Angst und Argumentationsunfähigkeit gedeutet werden. In einer ganz und gar freien Medienwelt könnte man also diskutieren, ob man "Tal der Wölfe - Palästina" nicht einfach aushalten muss. In Deutschland aber sind gerade antisemitische Filme, vor allem die Werke aus dem Dritten Reich, noch immer Verschlusssache ("Jud Süß"). Eine Gesellschaft, die solche Filme wegschließt, erteilt den Filmen, die sie zulässt, also mit besonderem Nachdruck die Bescheinigung, nicht antisemitisch zu sein. Das ist im Fall von "Tal der Wölfe - Palästina" ein skandalös falscher Freibrief.
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Indizierbarkeit
Was die Laufzeit von "Tal der Wölfe - Palästina" angeht, bin ich nicht so optimistisch wie Sie. In "ein paar Wochen" - und das werden mehr als die drei, vier Wochen, die sich Hollywood-Nebenproduktionen noch halten - kann "TdWP" ganz schön viele Menschen erreichen. Er läuft ja bereits bestens. Bisher gehen wir doch wohl alle miteinander davon aus, dass ein reichweitenstarker Kinofilm in einem Vierteljahr Gesamteinsatz seine Spuren im kollektiven Bewusstsein hinterlässt? Wirklich interessant finde ich nun aber die Frage der Indizierung, denn vielleicht bin ich da ja falsch informiert. Vergibt die FSK keine ihrer Einstufungen, ist es normalerweise aus vielen praktischen Gründen um die öffentliche Aufführung eines Films geschehen. Mir wäre es ja sehr recht, das wäre bei "TdWP" auch so geschehen. Theoretisch, das sagen sie ja auch, können Verleiher und Spielstättenbetreiber (ich formuliere das absichtlich schwammig) aber selbst einen nicht FSK-besiegelten Film bei voller Risikoübernahme öffentlich aufführen. Dieser Fall kommt bislang in der Praxis nicht vor. Bei "TdWP" und der Firma Pera-Film, so mein Verdacht, wäre er vorgekommen, hätte es zur Not Beamer-Kino in türkischen Kulturvereinen etc,. gegeben. Wenn es tatsächlich so ist, dass dieses öffentliche Wirksamwerden nicht mehr mit dem Mittel der Indizierung hätte eingeschränkt werden können, wo ist das dann festgeschrieben?
Tal der Wölfe - Palästina
Ich verkenne keineswegs die Tatsache, dass der Film durch die Kennzeichnung der FSK nun theoretisch endlos lang in den deutschen Kinos gezeigt werden darf - wobei es sich hier tatsächlich nur um einen theoretischen Fall handelt; in einigen Wochen wird der Film wieder aus sämtlichen Lichtspielhäusern verschwunden sein. Es geht mir nur um den Begriff "Indizierung", der in diesem Fall nicht angemessen ist. Indizierungen kann ausschließlich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vornehmen; diese ist aber für Filme, die sich noch in der Kinoauswertung befinden, überhaupt nicht zuständig - und kann da dementsprechend auch nichts indizieren. Insofern läuft die verwendete Begrifflichlichkeit "der nun nicht mehr indizierbare Kinofilm" völlig ins Leere, da generell kein Kinofilm indizierbar ist. Erst wenn der Film den Weg auf ein sogenanntes Trägermedium findet ist er (bei verweigerter FSK-Freigabe) indizierbar - und nichts anderes wollte ich durch meinen Kommentar zum Ausdruck bringen. Das kann man haarspalterisch oder pedantisch finden, aber ich finde, dass man gerade bei einem derart sensiblen Thema mit Begriffen wie "Indizierung" korrekt umgehen muss. Theoretisch dürfte ein Film übrigens auch ohne Überprüfung durch die FSK im Kino gezeigt werden; die Mitglieder der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft haben sich aber dazu verpflichtet ausschließlich von der FSK geprüfte Produktionen zu veröffentlichen.
Film/DVD
Werter Herr Ostermann, es geht hier um dem Kinofilm. Über die DVD - oder sagen wir allgemeiner: über die Trägermedienvariante fürs Heimkino - wird tatsächlich noch einmal gesondert entschieden. Weil in diesem Verfahren die einfache Jugendgefährdung zur Nichterteilung der Altersfreigabe reicht - bei einem Kinofilm muss die schwere Jugendgefährdung vorliegen -, ist durchaus damit zu rechnen, dass die FSK die Freigabe verweigern und prompt die Indizierung der DVD erfolgen wird. Der dann längst zur Wirkung gekommene Film ist damit keineswegs gestoppt, nicht einmal, um's mit dem alten Bild zu sagen, der Stall wenigstens ganz geschlossen, nachdem das Pferd sowieso schon davon ist. Wichtig ist nicht, ob später der Vertriebsweg eines im Kino populär gemachten Hetzfilms von der Kaufschiene auf die höchst potente Piratenschiene umgelenkt wird. Wichtig ist, dass man dem "Tal..." den theoretisch endlos hinstreckbaren Kinoauftritt zubilligt. Bei den von Ihnen angeführten Beispielen ist mit der Indizierung der DVD auch der marktwirtschaftlich relevante Vertriebsweg blockiert. Sie verkennen leider, dass der Fall bei "Tal der Wölfe - Palästina" ganz anders liegt. Der nicht mehr indizierbare Kinofilm hat am Wochenende in Großstädten auf Anhieb rund 2300 Besucher pro Kopie gelockt. Nichts hindert den Verleih, ihn als Kinohit einer Parallelgesellschaft noch recht lange recht vielen Menschen zu präsentieren. Über die Frage, wie lasch die Alterskontrollen am Kinoeinlass sind, will ich mich gar nicht erst auslassen. Mich würde es aber nicht wundern, wenn der Verleih die bloße Möglichkeit der DVD-Indizierung in der Endphase der ersten Kinoauswertung werblich ausschlachten würde, um dem Film noch einmal neue Publikumsgruppen und Wiederholungsgucker zuzuführen.