Die Diskussion um das Tanzverbot an christlichen Feiertagen entflammt immer wieder. 2015 gab es eine lang erkämpfte Lockerung des Verbots in Baden-Württemberg - das Tanzen am Karfreitag bleibt jedoch verboten. Scheinbar kümmert das aber wenige.

Stuttgart - Das Tanzverbot rund um den Karfreitag stiftet seit Jahren für Verwirrung bei Gastronomen und Partygängern. Denn: Nicht jeder Clubbetreiber tanzt nach der Pfeife des Feiertagsgesetzes. Wer in Baden-Württemberg zwischen Gründonnerstag und Karsamstag feiern will, kann das meistens auch. Nicht überall wird kontrolliert, ob dabei auch getanzt wird.

 

Der „One Table Club“ auf der Stuttgarter Partymeile Theodor-Heuss-Straße beispielsweise hat trotz des Tanzverbots am Karfreitag offen. „Wir öffnen um 22.00 Uhr und spielen erstmal leise Musik“, erklärt ein Sprecher der Disco.

Ab 24.00 Uhr beginnt dann nicht nur dort der normale Betrieb - viele weitere Discos und Bars in der Landeshauptstadt laden am frühen Samstagmorgen zu normalen Tanzveranstaltungen - obwohl das Verbot auch am Karsamstag gilt. Im Rest des Landes sieht es ähnlich aus - es gibt zwar weniger Angebote, vielerorts wird aber durchaus getanzt. „Es ist eine Grauzone, in der sich die Betriebe bewegen“, sagt der Sprecher vom „One Table Club“.

Dabei ist die Sache rechtlich eigentlich klar: „Es herrscht Tanzverbot, auch noch am frühen Samstagmorgen“, stellt ein Sprecher des Innenministeriums klar. „Den Clubs kann jedoch nicht verboten werden, zu öffnen. Die örtlichen Behörden müssen speziell das Tanzen überprüfen“. Für diese Kontrollen fühlt sich das Innenministerium jedoch nicht zuständig. „Wir können nur Verwarnungen ausstellen und Verstöße an die Gaststättenbehörde weitergeben“, sagt auch ein Sprecher der Polizei.

Am Beispiel Stuttgart zeigt sich, dass auch die Stadt sich nicht in der Verantwortung sieht. „Sollte es zu Beschwerden oder Ähnlichem kommen, entscheidet die Polizei, ob Anzeige erstattet wird“, erklärt ein Sprecher. „Reine Kontrollen zur Einhaltung des Tanzverbots halten wir für nicht sinnvoll.“

Landesregierung lockert Feiertagsgesetz

In Tübingen hat Clubbetreiber Dimi Katsaras andere Erfahrungen gemacht. „Wir und andere Clubs der Stadt haben das Tanzverbot nicht beachtet. Das Gesetz wird eh nicht umgesetzt, dachten wir uns.“ Im vergangenen Jahr habe das Tübinger Ordnungsamt aber das „Schwarze Schaf“ und einige andere Clubs kontrolliert. Für die Betreiber kam die Kontrolle wie aus dem Nichts. „Dieses Jahr werden wir wieder offen haben aber nur mit Barbetrieb“, erklärt der Gastronom, der ein Bußgeld zahlen musste.

2015 hatte die Landesregierung bereits das Feiertagsgesetz gelockert, um verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen. Für neun Feiertage und die Sonntage wurde damals das Tanzverbot aufgehoben, übrig blieben die sieben sogenannten stillen Feiertage.

Feiern, Musik und Alkohol sind demnach erlaubt, Tanzen ist verboten. Das Verbot beginnt Gründonnerstag um 18.00 Uhr und endet Karsamstag um 20.00 Uhr. Die Kontrollen fallen in den Aufgabenbereich der Kommunen. Während die Stadt Tübingen vergangenes Jahr überraschend Bußgelder ausstellte, hat die Stadt Stuttgart nach eigenen Angaben keine Zahlen zu Verstößen. Die Umsetzung des Tanzverbotes bleibt für Partygänger und Gastronomen also undurchsichtig. Angesichts der offenen Türen in der Nachtszene sorgt das Verbot aber kaum für Einschüchterung.