Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Erstens sollten es keine Paketangebote sein, bei denen Kunden eine feste Strommenge kaufen. Denn wenn man weniger verbraucht, gibt es kein Geld zurück. Bei einem höheren Verbrauch dagegen sind oft happige Aufschläge zu zahlen.

 

Zweitens sollte es ein Angebot ohne einen „Neukundenbonus“ sein. Denn diesen Rabatt, der auch eine kostenlose Strommenge sein kann, gibt es nur im ersten Jahr und meist erst hinterher, wenn überhaupt. Denn oft sind im Kleingedruckten böse Vertragsfallen versteckt. So gibt es den Bonus nicht beim Wechsel zwischen zwei Marken eines Anbieters.

Drittens sollte man monatlich zahlen. Bei Vorkasse für das ganze Jahr kann das Geld verloren sein, wenn der Anbieter pleite geht. Der Skandalfall Teldafax, bei dem 500 000 Kunden Geld verloren, sollte Warnung genug sein.

Viertens sollte eine Preisgarantie des Anbieters für möglichst viele Bestandteile des Tarifs sowie für mindestens zwölf Monate und die Mindestvertragslaufzeit gelten.

Fünftens sollte die Kündigungsfrist maximal sechs Wochen betragen.

Darauf sollten Kunden beim Wechsel achten

Erstens sollten es keine Paketangebote sein, bei denen Kunden eine feste Strommenge kaufen. Denn wenn man weniger verbraucht, gibt es kein Geld zurück. Bei einem höheren Verbrauch dagegen sind oft happige Aufschläge zu zahlen.

Zweitens sollte es ein Angebot ohne einen „Neukundenbonus“ sein. Denn diesen Rabatt, der auch eine kostenlose Strommenge sein kann, gibt es nur im ersten Jahr und meist erst hinterher, wenn überhaupt. Denn oft sind im Kleingedruckten böse Vertragsfallen versteckt. So gibt es den Bonus nicht beim Wechsel zwischen zwei Marken eines Anbieters.

Drittens sollte man monatlich zahlen. Bei Vorkasse für das ganze Jahr kann das Geld verloren sein, wenn der Anbieter pleite geht. Der Skandalfall Teldafax, bei dem 500 000 Kunden Geld verloren, sollte Warnung genug sein.

Viertens sollte eine Preisgarantie des Anbieters für möglichst viele Bestandteile des Tarifs sowie für mindestens zwölf Monate und die Mindestvertragslaufzeit gelten.

Fünftens sollte die Kündigungsfrist maximal sechs Wochen betragen.

Und sechstens sollte der Stromvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sein, und zwar mit nicht mehr als vier Wochen Frist.

Die Werbeversprechen mancher Portale, dass Kunden beim Wechsel 1000 Euro sparen können, hält die Stiftung Warentest für unseriös. Beim Wechsel vom teuren Basistarif des örtlichen Grundversorgers, den immer noch 40 Prozent der Deutschen beziehen, zu einem fairen günstigen Angebot sei in der Regel eine Ersparnis von 10 bis 20 Prozent drin. Für einen Haushalt mit drei Personen in Berlin sind das nach Angaben der Stiftung derzeit bis zu 140 Euro pro Jahr, in Mainz knapp 240 Euro.