In der S-Bahn-Station Stadtmitte haben Taubenschützer in der vergangenen Woche verklebte Tiere gefunden. Sie machen nicht nur auf das damit verbundene Leid aufmerksam, sondern fordern das Verbot dieser Paste.

Lokales: Armin Friedl (dl)

Stuttgart - „Meldung über etliche verklebte Tiere an der S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte in Stuttgart: Fünf verklebte Tauben gesichtet. Alle Tiere mit verklebten Beinen und Bauchgefieder. Die Vermutung, dass die Paste auf den Projektoren für die neuen Werbetafeln angebracht wurde, bestätigte sich durch einen Blick durchs Fernglas.“ Diesen Vorgang, geschehen am 6. November gegen 12 Uhr, haben Taubenschützer in einem internen Protokoll festgehalten.

 

Diese Aufzeichnung geht noch weiter, wird durch entsprechende Fotos ergänzt. Die Paste mit dem Namen „Nopaloma“, die derzeit in der Innenstadt verwendet wird, um Tauben an diversen Plätzen vom Landen abzuhalten, ist wohl auch mit viel Tierleid verbunden. Die Grünen haben deshalb mit der SÖS/Linke-plus einen Antrag gestellt, damit die Verwendung dieses Mittels in Stuttgart verboten wird.

Ein Mittel mit Klebewirkung

Nopaloma ist ein Gel, das in Strängen mit einem Durchmesser von sechs bis acht Millimeter aufgetragen werden soll. Anschließend soll es mit einer Schicht Quarzsand bedeckt werden oder mit einer Folie überstülpt werden, damit die Klebewirkung dieses Mittels gebunden wird. Tritt die Taube auf dieses Material, gibt es nach, was die Taube als unangenehm empfinden soll und deshalb diesen Orten künftig fernbleibt.

Die Grünen stellen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) aber fest: „Tauben haben Krallen, die den Sand durchdringen und so mit der Paste in Berührung kommen. Mit Schwanz und Bauchfedern ist beim Landen ein Kontakt mit der Paste ebenfalls möglich, auch wenn diese „ordnungsgemäß“ aufgebracht wird“.

Wanderfalken und andere geschützte Arten bedroht?

Die Wirkungskette geht weiter: „Tauben, die mit Nopaloma in Berührung kamen, sind in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und somit leichte Beute für Wanderfalken. Mit der Taube nimmt der streng geschützte Wanderfalke Nopaloma unbemerkt auf.“ Und weiter: „Neben dem Wanderfalken drohen weitere, besonders und zum Teil streng geschützte Vogelarten direkt Schaden zu nehmen – vor allem durch Verkleben der Füße, des Schnabels und des Gefieders.“ Die Grünen und SÖS/Linke-plus stellen deshalb fest: „Wir sehen in der Anwendung von Nopaloma einen Verstoß gegen geltendes Recht wie Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz sowie Bundesartenschutzverordnung.“

In der S-Bahn-Station Stadtmitte wurde an diesem 6. November das Taubenleid nicht nur gesichtet und protokolliert, die Schützer haben den Tieren auch geholfen mit Polizisten vor Ort und einer Ärztin vom Veterinäramt. Eine Taube wurde flug- und bewegungsunfähig direkt im S-Bahn-Gleisbett gefunden. Sie konnte gerettet werden nach einer kurzfristigen Gleissperrung durch den zuständigen Fahrdienstleiter. Diese Tauben werden jetzt gepflegt und gereinigt.

In Leipzig und Nürnberg ist das Mittel verboten

Zuständig für die Werbeplakatierung und die Reinhaltung der S-Bahn-Stationen ist die Firma Ströer. Diese bundesweit tätige Firma hat die Aufgaben in Stuttgart vor Ort an die Firma MGH Dienstleistungen übertragen. Beide erklären, dass sie bislang positive Erfahrungen mit Nopaloma gemacht haben. Die Erfahrungen aus Stuttgart seien einzigartig.

MGH-Geschäftsführer Mehmet Yesil: „Das Vogelleid bedauere ich sehr. Das Mittel haben wir inzwischen rückstandslos entfernt und verwenden es künftig auch nicht mehr. Wir suchen nach anderen Möglichkeiten.“ Möglicherweise gibt dies der Initiative von Grünen und SÖS/Linke-plus Auftrieb, denn in anderen Städten wie Leipzig oder Nürnberg ist Nopaloma inzwischen verboten.

Offensichtlich scheint das Aufstellen von Taubenschlägen die beste Lösung zu sein, um mit der Taubenpopulation umgehen zu können. Das ist die von der Stadt Stuttgart bevorzugte Lösung. Denn auch vom Ausstreuen von Giftködern warnen die Taubenschützer.