Innerhalb weniger Wochen ist die Taxizentrale Stuttgart gleich zwei Mal gegen My Taxi vor Gericht gezogen. Und auch im zweiten Zivilprozess hat sie offenbar gute Chancen, sich gegen ein Start-up durchzusetzen.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Innerhalb weniger Wochen ist die Taxizentrale Stuttgart gleich zwei Mal gegen Konkurrenten des Neuen Marktes vor Gericht gezogen. Und auch im zweiten Zivilprozess hat sie offenbar gute Chancen, sich gegen ein Start-up durchzusetzen. Nachdem der Mitfahranbieter Uber Ende April am Landgericht eine Verzichtserklärung abgab und versprach, seine Dienstleistung nicht in der Landeshauptstadt anzubieten, deuteten Richter einer anderen Kammer am Montag an, dass Rabatte von My Taxi wettbewerbswidrig sein könnten.

 

Zankapfel ist eine Rabattaktion von My Taxi

Anfang Mai hatte My Taxi, das seit vier Jahren auf dem Markt in Deutschland aktiv ist, mit einer bundesweiten Werbeaktion in den Taxizentralen in Deutschland Empörung ausgelöst. Der Droschkenanbieter Moovel, eine 100-prozentige Daimler-Tochter, kündigte für zwei Wochen Fahrten für die Hälfte des sonst ortsüblichen Taxi-Tarifs an. Die zweite Hälfte des Fahrpreises übernehme My Taxi selbst.

Der Taxi-Bundesverband BZP und die Stuttgarter Taxizentrale, die eigenständig ist, liefen Sturm gegen die Aktion. In Hamburg und in Stuttgart erwirkten die beiden Organisationen an den Landgerichten einstweilige Verfügungen gegen My Taxi. Die Daimler-Tochter konnte ihren Rabatt dabei in der Landeshauptstadt und am Flughafen nur neun Tage lang bis zum 12. Mai anbieten, weil das Urteil erst von diesem Tag an galt. Wie viele Taxiunternehmer für My Taxi in Stuttgart fahren, ist nicht bekannt. Die Taxizentrale, die selbst etwa 1500 Fahrer zählt, schätzt etwa 40.

My Taxi_ Wir sind nur Vermittler und kein Anbieter

Im Prozess am Montag am Landgericht Stuttgart wehrte sich My Taxi gegen die einstweilige Verfügung, die die Daimler-Tochter bei einem Verstoß 50 000 Euro gekostet hätte. Ein Anwalt des Unternehmens vertrat in der Verhandlung die Auffassung, dass man nur Vermittler von Taxifahrten sei und damit kein Adressat des Personenbeförderungsgesetzes, das einen Festpreis für Fahrten vorschreibt, um einen ruinösen Wettbewerb zu verhindern.

Die Vorsitzende Richterin Martina Heper machte My Taxi aber wenig Hoffnungen: Nach vorläufiger Einschätzung sei die Rabattaktion „wohl“ wettbewerbswidrig. Beim Kunden werde dabei der Eindruck geweckt, dass Taxifahrten prinzipiell deutlich unter dem von öffentlicher Hand festgelegten Tarifen möglich seien. Generell verstoße My Taxi aber mit der App nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das Urteil wird am 15. Juni gesprochen.

Taxi-Zentrale ist hoch zufrieden

„Besser hätte es es für uns nicht laufen können“, sagte Murat Arslan, Chef der Stuttgarter Taxi-Zentrale. „Rabatte dürfen nicht gewährt werden, weil der Wettbewerb sonst nicht auf gleichem Niveau stattfindet.“ Die gegnerische Partei wollte den Verlauf der Verhandlung nicht kommentieren. Brisant an dem Rechtsstreit ist derweil, dass Daimler Mitglied im BZP ist und nach Verbandsangaben bundesweit etwa 60 Prozent der Taxis liefert.