Stuttgart - Mit einer zentralen Ermittlungsstelle der Staatsanwaltschaft soll Telefonbetrügern das Handwerk gelegt werden. Das fordert der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Bonner Aufsichtsbehörde will auch selbst stärker gegen unerlaubte Telefonwerbung und den Missbrauch von teuren Rufnummern vorgehen, weil sich in beiden Bereichen derzeit die Beschwerden der Verbraucher häufen.
Im vergangenen Jahr sind mehr als 70.000 Beschwerden gegen unverlangte Telefonanrufe eingegangen, bei denen die Angerufenen aufgefordert worden sind, teure 0900er Nummern anzurufen, um sich einen vermeintlichen Gewinn zu sichern. Das waren 18 Prozent mehr Beschwerden als ein Jahr zuvor. Dieser Trend setzt sich fort. In diesem Jahr habe es allein bei vier großen Wellen mit automatisierten Gewinn-Anrufen 34.000 Beschwerden gegeben, teilte die Behörde mit. Im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung stellt sie sich 2010 auf 75.000 Beschwerden ein. Das wären 25 Prozent mehr als 2009. Mit den bisherigen Methoden der Aufnahme und Verarbeitung kommen die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur gegen die Flut der schriftlichen und telefonischen Beschwerden nicht mehr an. Die Agentur will die Beschwerden deshalb künftig über eine Internetseite erfassen und auswerten.
Die Agentur hat Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro verhängt
Damit könne man schneller gegen die Verursacher ermitteln und wirksame Maßnahmen einleiten, heißt es in einem Bericht an den Beirat der Behörde. Außerdem will sie die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei verstärken. Schon bisher sind die Erkenntnisse bei den Gewinnversprechen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden, weil die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur meinen, dass damit in großem Stil betrogen wird oder versucht wird, zu betrügen. Dagegen kann die Netzagentur nicht selbst vorgehen. Häufig seien die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt worden, mussten die Mitarbeiter der Bonner Behörde feststellen. Die dafür angegebenen Begründungen seien in keinem Fall nachvollziehbar gewesen, heißt es in dem Bericht. Weil den Staatsanwälten das Hintergrundwissen fehle, komme es zu einer fehlerhaften Einschätzung der Sachlage und die Ermittlungen würden verfrüht eingestellt. Diese Situation sei untragbar und lasse sich nur durch die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft abstellen, die bundesweit für sämtliche Fälle von Rufnummernmissbrauch zuständig wäre.