Die Bonner Staatsanwaltschaft prüft, ob die bereits eingestellten Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke wieder aufgenommen werden müssen. Foto: ap
Bonn - Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre der Deutschen Telekom hat der Hauptangeklagte den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke belastet. Die Bonner Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die bereits eingestellten Ermittlungen gegen Ricke wieder aufgenommen werden müssen. "Es gibt etwas Neues, was wir jetzt genau prüfen müssen", sagte Staatsanwalt Ulrich Kleuser gestern nach dem ersten Verhandlungstag vor der Dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht. Er meinte damit eine Information des Angeklagten Klaus Dieter T. Der frühere Sicherheitschef der Telekom teilte dem Gericht im Zuge einer langen Erklärung unter anderem mit, dass Ricke bereits vor dem Beginn der Auswertung von Verbindungsdaten von ihm über diese Möglichkeit informiert worden sei.
T. übergab dem Gericht auch einen Sprechzettel, den er für Ricke angefertigt hatte. Er sollte Ricke als Grundlage für ein Gespräch dienen, in dem er den damaligen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Wilhelm Wegner, mit dem Vorwurf konfrontieren wollte, interne Unternehmensinformationen an die Presse weitergegeben zu haben. An dem Gespräch, das am Montag, dem 31. Oktober 2005, stattgefunden haben soll, sollte auch der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel teilnehmen. Aus seiner Sicht sei Wegner die Quelle der Indiskretion gewesen sei, sagte T. Er stützte sich dabei unter anderem auf die Auswertung von Telefonverbindungen mit Journalisten. Weitere Daten außer den Verbindungen seien nicht erhoben worden, versicherte T. Der Sprechzettel war dem Gericht bisher nicht bekannt. Zu seinem Verhalten sagte der Angeklagte, er bedauere den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zutiefst und entschuldige sich bei ihnen. "Die Datenerhebung ohne richterlichen Beschluss war ein großer Fehler", sagte er.
Vermutung in einem Gespräch unter vier Augen geäußert
Ricke wurde laut Aussage von T. am 20. Januar 2005 über die Möglichkeit informiert, dass Verbindungsdaten überprüft werden können. Er sei an diesem Tag zusammen mit vier anderen Telekom-Mitarbeitern in das Büro von Ricke eingeladen worden. Der Vorstandsvorsitzende sei verärgert über die Veröffentlichung der mittelfristigen Strategie des Unternehmens in den Jahren 2005 bis 2007 in einer Zeitschrift gewesen und habe verlangt zu klären, wie diese Informationen dorthin gelangt sein könnten. Von der Unternehmenskommunikation sei niemand bei dieser Besprechung dabei gewesen.
Diese Abteilung habe aus der Sache herausgehalten werden sollen. T. habe er erklärt, er sehe eine Chance, die Sache aufzuklären. Ricke habe ihn nach Beendigung der Zusammenkunft gebeten, noch alleine dazubleiben. In einem Gespräch unter vier Augen habe Ricke die Vermutung geäußert, dass die Informationen von Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrates kommen könnten. T. habe Ricke über mögliche Maßnahmen zur Aufklärung informiert.
Von der Ausspähung waren rund 60 Personen betroffen
Über das Gespräch sei Vertraulichkeit zwischen ihnen vereinbart worden. Im Auftrag von Ricke habe er später auch den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel über das Vorhaben informiert. Zumwinkel habe T. anschließend gebeten, den Anwalt Michael Hoffmann-Becking zu informieren. Den habe er am 28. September 2005 aufgesucht und ihm alle Ermittlungsergebnisse vorgelegt. Insgesamt waren von der Ausspähung rund 60 Personen betroffen, darunter Journalisten, Betriebsräte und Mitarbeiter der Telekom sowie Aufsichtsratsmitglieder, unter anderem die Gewerkschaftsfunktionäre Lothar Schröder (Verdi), Michael Sommer (Deutscher Gewerkschaftsbund) und Frank Bsirske (Verdi). Sie wollten an dem Prozess als Nebenkläger teilnehmen. Das sei ihnen einen Tag vor Eröffnung abgeschlagen worden, berichtete Schröder und kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit dem Satz: "Da fällt mir nichts mehr ein."
Sein Anwalt Gerhard Rudolf Baum sagte, er sei empört darüber. Baum hatte Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Zumwinkel und Ricke erhoben. Die Staatsanwaltschaft versuchte herauszufinden, ob Zumwinkel und Ricke den Auftrag zur Ausspähung erteilt hatten, konnte dafür aber keine Beweise finden. Beide sollen als Zeugen aussagen.
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