Was haben Anleger und Verbraucher gemeinsam? Sie haben hierzulande weniger Rechte als in den USA, meint StZ-Autor Michael Heller.

Stuttgart - Anders als in den USA sind Anleger in Deutschland offenbar Bürger zweiter Klasse – ebenso wie Verbraucher. Der Eindruck hat sich schon im Zusammenhang mit dem Fall VW aufgedrängt; bekanntlich haben US-Kunden Anspruch auf eine Entschädigung, während die Besitzer in Deutschland in die Röhre schauen sollen. Schlechter als in den USA stehen auch Telekom-Aktionäre in Deutschland da, die beim dritten Börsengang im Jahr 2000 Anteile gekauft haben. Während sich der Konzern in Übersee auf einen 120-Millionen-Dollar-Vergleich eingelassen hat, warten die Anteilseigner hierzulande noch immer auf Schadenersatz.

 

An die Aktionäre fließt noch lange kein Geld

Die Mühlen der Justiz mahlen unerträglich langsam. Zwölf Jahre nach dem ersten Prozess ist immer noch nicht gerichtsfest, dass die Telekom für eine Falschinformation in ihrem Emissionsprospekt verantwortlich ist; wer eigentlich sonst? Die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt kann die Telekom noch vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Aber selbst wenn der Fall dann keine andere Wendung nimmt, fließt noch lange kein Geld an die Aktionäre. In jedem Einzelfall muss wiederum gerichtlich entschieden werden, welchen Einfluss der Börsenprospekt auf die Entscheidung eines Klägers hatte, Telekom-Aktien zu erwerben. Das aber ist unangemessen. Die Telekom hat die Kaufinteressenten falsch informiert. Hierfür hat der Konzern gerade zu stehen, unabhängig von den Kaufmotiven des Anlegers. Der Gesetzgeber muss endlich die Voraussetzungen dafür schaffen.