Gemeinden und Städte im Südwesten können verwahrloste und verwilderte frei lebende Katzen kastrieren lassen. Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen.

Stuttgart - Gemeinden und Städte im Südwesten können verwahrloste und verwilderte frei lebende Katzen kastrieren lassen. Das hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, das eine seit Juli geltende neue Rechtsgrundlage des Bundestierschutzgesetzes aufgreift.

 

Damit könne die ungezügelte Verbreitung verwilderter Katzen bei Bedarf und Gebietsbezogen eingedämmt werden, sagte der Tierschutzexperte der Grünen im Landtag, Reinhold Pix. Die Streuner seien häufig unterernährt und krank. Die Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger erinnert daran, dass alle verwilderten Katzen von Hauskatzen abstammten, die Halter er also Verantwortung trügen. Vor dem Erlass eines Kastrationsgebot aber muss man sich auf lokaler Ebene schon um die Streuner gekümmert haben. Jäger empfahl Kommunen, Tierschutzorganisationen und Tierärzten, möglichst rasch Hilfspakete vor Ort zu schnüren. Ab Mitte Dezember wird es einen Musterentwurf für eine kommunale Katzenschutzverordnung geben.