Bußgelder:
Wer bisher seine Strafzettel aus dem Urlaub vernichtet hat, sollte sich vorsehen. Ein neues Gesetz besagt: Bußgeldbescheide, die in einem der 26 EU-Länder ausgestellt worden sind und mehr als 70 Euro betragen, dürfen erstmals in Deutschland eingetrieben werden. Für Österreich gilt dies nach wie vor von 25 Euro an. Das neue Gesetz gilt zwar erst von 1. Oktober an. Doch Vorsicht: wird ein Urlauber in diesem August geblitzt, doch der Strafzettel dafür landet erst nach dem 30. September im Briefkasten - so kann der Tourist rückwirkend zur Rechenschaft gezogen werden. Der Bußgeldbescheid muss allerdings in einer für den Fahrer verständlichen Sprache verfasst worden sein. Genauer gesagt: Geldbußen in ungarischer oder polnischer Sprache, verpuffen, da der deutsche Autofahrer sie nicht verstehen und deshalb keine Rechtsmittel dagegen einlegen kann, erklärt Michael Nissen, der Leiter Internationalen Rechts beim ADAC. Wichtig: für Strafzettel im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg.

Kommunikation:
Telefonieren und Internetsurfen im Ausland mit dem Handy ist günstiger geworden. Seit 1. Juli 2010 gelten in der EU neue Gesetze. Der Preis pro Minute für abgehende Handytelefonate darf maximal 46 Cent einschließlich Mehrwertsteuer betragen und das Senden einer SMS höchstens knapp über 13 Cent. Ein ankommendes Gespräch im EU-Ausland darf nicht mehr als knapp 18 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer kosten. Diese Regelung gilt aber nicht für Türkei, Tunesien oder Ägypten, warnt der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Rudolf Köberle. Weiterhin kostenpflichtig bleibt das Abhören der Mailbox.

Wer im Urlaub im Internet surft, braucht sich vor der Rechnung nicht mehr zu fürchten. Die Anbieter müssen die Nutzung bei 59,50 Euro automatisch unterbrechen. Der Kunde kann diese Obergrenze aber ändern oder aufheben. Vor allem bei der Internetnutzung unterscheiden sich die Tarife der Anbieter sehr.

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