Der Tod der Erotikdarstelleirn „Sexy Cora“ beschäftigt weiterhin die Justiz. Gegen ein Schadenersatzurteil hat die beklagte Klinik Berufung eingelegt – aber auch der Witwer von „Sexy Cora“.

Hamburg - Das Urteil zum Schadenersatz für den Tod der Pornodarstellerin „Sexy Cora“ bei einer Schönheitsoperation will eine Hamburger Klinik anfechten. Beide Parteien - neben der Klinik auch der Witwer - hätten Berufung eingelegt, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Samstag. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. „Die Begründungen liegen noch nicht vor“, sagte Wantzen. „Erst dann wird sich das Oberlandesgericht damit beschäftigen und entscheiden, ob es zu einer neuen Verhandlung kommt.“

 

Eine Zivilkammer am Landgericht Hamburg hatte Ende Juni verkündet, die Klinik und die Narkoseärztin müssten dem Witwer eine Summe zwischen 140 000 und 824 000 Euro zahlen (Az: 303 O 173/14). In dem Betrag sind Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten. Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5733 Euro erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte des Klägers angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Der Witwer war auch der Manager von „Sexy Cora“ und lebte von ihren Einnahmen.

Carolin Wosnitza, wie „Sexy Cora“ mit bürgerlichem Namen hieß, war einem breiteren Publikum im Jahr 2010 als „Big Brother“-Kandidatin im Fernsehsender RTL II bekannt geworden. Im Januar 2011 wollte sie sich zum fünften Mal die Brüste vergrößern lassen. Während der OP erlitt die 23-Jährige aufgrund von Sauerstoffmangel schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb. Die an der Operation beteiligte Narkoseärztin war 2013 vom Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.