Zwei Jahre nach einer tödlichen Vorfall beim Freudenstädter Stadtfest hat das Landgericht Rottweil den damaligen Angreifer zu einer Jugendstrafe verurteilt. Doch ins Gefängnis muss er nicht.

Rottweil - Der Jugendliche, der vor zwei Jahren beim Stadtfest in Freudenstadt einen anderen jungen Mann mit einem Faustschlag getötet hat, muss nicht ins Gefängnis. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verurteilte den damals 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren und setzte sie zur Bewährung aus. Es sei die erste Jugendstrafe für den Angeklagten. Aufgrund seiner „mittlerweile eingetretenen Lebensverhältnisse“ sei nicht mit weiteren Straftaten zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, das wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nichtöffentlich tagte.

 

Nach den Erkenntnissen des Gerichts hatte das 19-jährige Opfer zusammen mit Freunden das Stadtfest gegen 2 Uhr verlassen. Am Bahnhof sei es dann zu einer Auseinandersetzung mit anderen jungen Leuten gekommen. Dabei habe ein 22-jähriger Mann auch mit einem Messer hantiert. Der Angeklagte kam erst später ins Spiel. Er gehörte zu einer weiteren Gruppe Jugendlicher, die dem 19-Jährigen und seinen Freunden zunächst Hilfe anbot. Den Vorfall mit dem Messer wolle man „klären“, habe es geheißen. Alle zusammen gingen zurück zum Bahnhof.

Dort gelang es dem 22-Jährigen, die Helfer davon zu überzeugen, dass es überhaupt kein Messer gebe. Dies entsprach zwar nicht den Tatsachen, doch der 17-Jährige habe sich betrogen gefühlt und attackierte nun selbst den 19-Jährigen. Er verpasste ihm einen Faustschlag. Das Opfer ging zu Boden, verlor das Bewusstsein und starb kurz darauf an einer schweren Hirnblutung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.