Schon einmal wurde der Mann wegen eines tödlichen Unfalls in Oberschwaben am Vatertag 2013 verurteilt. Doch der Staatsanwaltschaft war der Richterspruch zu mild. Nun wurde der Fall noch einmal aufgerollt.

Ravensburg - Es sollte ein fröhlicher Vatertag werden und endete in einer Tragödie: Nachdem er im Mai 2013 mit seinem Auto in eine Gruppe Fußgänger gerast ist, hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag die Bewährungsstrafe für einen 43-Jährigen im Berufungsverfahren auf ein Jahr verdoppelt. Bei dem Unfall waren zwei Männer ums Leben gekommen, ein Dritter wurde schwer verletzt.

 

Das Amtsgericht Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) hatte den Fahrer im Januar 2014 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein – ihr war das Urteil zu mild. Sie hatte ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert.

Zwar blieb es jetzt bei der Bewährung. Zu den Vorwürfen sei aber noch jener der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung gekommen, weil Alkohol im Spiel war, sagte ein Gerichtssprecher. Auch sei dem Mann die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen worden.

Mildes Urteil in erster Instanz

Der Angeklagte hatte beim Berufungsprozess geschwiegen – er wollte weder Angaben zu seiner Person noch zu dem Unfall machen. Sein Anwalt verwies darauf, dass er schon in erster Instanz eingeräumt habe, daran beteiligt gewesen zu sein und zuvor Alkohol getrunken zu haben. Polizisten schilderten am Dienstag die schlechten Sichtverhältnisse am Unfallort, es sei dunkel gewesen und habe leicht geregnet.

Die Fußgänger waren am Abend des Unfalls nach einer Feier auf der falschen Straßenseite unterwegs und hatten einen Bollerwagen dabei, als der Mann in die Gruppe fuhr. Die 37 und 46 Jahre alten Opfer starben an Ort und Stelle. Ein 41-Jähriger musste ins Krankenhaus.

Der Richter am Bad Saulgauer Amtsgericht hatte sein mildes Urteil damit begründet, dass der Unfall „ohne weiteres jedem Nüchternen“ hätte passieren können. „Dieser Prozess kennt nur Verlierer – nicht nur die Angehörigen, sondern auch der Angeklagte ist ein Verlierer. Er muss sein Leben lang mit dieser Schuld leben.“