Fünf ehemalige Top-Manager der Deutschen Bank müssen sich wegen des Verdachts auf versuchten Betrug vor Gericht verantworten. Spannend wird, ob sie dann weiter mit einer Stimme sprechen, meint StZ-Autor Thomas Magenheim.

München - Erstmals seit dem legendären Auftritt von Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess im Jahre 2004 muss wieder ein amtierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank vor Gericht. Diesmal trifft es Jürgen Fitschen. Er wird nicht alleine auf der Anklagebank sitzen. Mit von der Partie sind der prozesserfahrene Ackermann, dessen Vorgänger Rolf Breuer und zwei weitere Vorstände der Frankfurter Großbank. Das ist ein Rückschlag für den deutschen Marktführer, der nun seit geraumer Zeit vergeblich versucht, sein Image wieder aufzupolieren.

 

Zwar gilt die Unschuldsvermutung für jedermann bis zum Beweis des Gegenteils. Aber der Strafprozess gegen die Bankmanager beginnt nicht bei null. Er hat ein Vorspiel in dem spektakulären Schadenersatzprozess von Medienunternehmer Leo Kirch und seinen Erben, der voriges Jahr mit einem 925 Millionen Euro teueren Vergleich zu Lasten der Deutschen Bank geendet hat. Seitdem darf als bewiesen gelten, dass die Deutsche Bank ihren Kreditkunden Kirch 2002 in der Not verraten hat. Nun muss geklärt werden, ob fünf Topbanker bei Zeugenaussagen gelogen haben, um Schadenersatz für ihr Haus abzuwenden. Richter Guido Kotschy, der am Oberlandesgericht München über drei Jahre hinweg den Schadenersatzprozess verhandelt hat, war am Ende der Überzeugung, dass sich die Manager illegal abgesprochen und die Unwahrheit behauptet hatten.

Seit klar ist, dass das Bankerquintett sich deshalb persönlich in einem Strafprozess verantworten muss, hat sich auch hinter den Kulissen einiges verändert. Beim Schadenersatzprozess traten die Reihen der Deutschbanker noch geschlossen auf. Seit dem Vergleich wurden alle fünf außer Breuer auch noch mal von Münchner Staatsanwälten vernommen. Nach Aussagen von Insidern ist dabei die einst geschlossene Front gebröckelt – mit Breuer auf der einen und den anderen vier Topmanagern auf der anderen Seite. Schon von daher muss Breuer als Hauptangeklagter gelten. Ein Victory-Zeichen wie das von Ackermann im Mannesmann-Prozess ist deshalb diesmal nicht für jeden der Angeklagten zwingend zu erwarten.