Im November ist die AfD-Frontfrau Beatrix von Storch mit einer Torte beworfen worden. Nun ist die Täterin mit dem Urteil gegen sich nicht einverstanden.

Kiel - Wegen eines Tortenwurfs auf die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch soll eine junge Frau 150 Euro Strafe zahlen - die Verurteilte will aber lieber ins Gefängnis. Das Amtsgericht Kiel verurteilte die 22-Jährige am Montag zu der Geldstrafe. Diese sagte jedoch nach der Urteilsverkündung: „Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen.“

 

Die Kielerin hatte Beatrix von Storch bei einem Vortrag in der Landeshauptstadt im November mit einem mit Rasierschaum befüllten Tortenboden beworfen. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte sie Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam.

Mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu zehn Euro war das Gericht deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro gefordert hatte.

Von Storch nahm nicht am Prozess teil. Die Polizei sicherte die Eingänge des Amtsgerichts mit zahlreichen Beamten und kontrollierte die Prozesszuschauer vor dem Einlass in den Verhandlungssaal. Vor dem Gebäude demonstrierten rund zwei Dutzend Aktivisten.