Ein 32 Jahre alter Mann aus Titisee-Neustadt soll den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin erschlagen haben. Erste Prügelvorwürfe gegen den Mann hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben.

Titisee-Neustadt - Nach dem gewaltsamen Tod eines drei Jahre alten Jungen im Schwarzwald konzentrieren sich die Ermittlungen auf den Lebensgefährten der Mutter. Gegen den 32 Jahre alten Mann habe es bereits im vergangenen Jahr den Verdacht der Kindesmisshandlung gegeben, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg am Montag.

 

Die Ermittler hatten demnach im Sommer 2014 einen Hinweis bekommen, der Mann habe den damals Zweijährigen körperlich misshandelt. Dies habe ihm aber nicht nachgewiesen werden können. Die Ermittlungen seien daraufhin im Oktober eingestellt worden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft das Jugendamt informiert.

Der 32-Jährige war am Freitag mit dem nun Dreijährigen zu einem Arzt nach Titisee-Neustadt (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) gekommen und hatte angegeben, der Junge sei eine Treppe hinunter gefallen. Dem Kind konnte nicht mehr geholfen werden, es starb noch in der Praxis.

Verdächtiger beharrt auf Treppensturz

Die bisherigen Ermittlungen und die Obduktion der Leiche ergaben, dass der Junge getötet wurde. Der 32-Jährige hat den Angaben zufolge die jüngsten Schläge zugegeben, beharre aber auf der Version des tödlichen Treppensturzes. Am Wochenende war Heftbefehl erlassen worden. Der Mann ist den Angaben zufolge nicht der Vater des Kindes.

Die Polizei richtete am Montag eine Ermittlungsgruppe mit 15 Beamten ein. Sie konzentriere sich auf die Suche nach Spuren, sagte ein Sprecher. Unklar sei noch immer das Motiv. Dazu äußere sich der 32-Jährige nicht.

Die 24 Jahre alte Mutter des Dreijährigen war laut Polizei ein paar Tage nicht zu Hause - auch nicht zum Zeitpunkt der Tat. Sie werde nun psychologisch betreut, hieß es. Im Haushalt lebte ein weiteres, jüngeres Kind. Dieses wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.

Die Vorwürfe im Sommer vergangenen Jahres hatte sie den Angaben nach, ebenso wie der Mann, zurückgewiesen. Das zuständige Jugendamt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.