Nachdem in der JVA Bruchsal ein 33-jähriger Häftling ums Leben gekommen ist, gehen die Ermittler nun die Gefängnisprotokolle durch. Der Mann in Einzelhaft war seit Wochen in Hungerstreik und stark abgemagert.

Nachdem in der JVA Bruchsal ein 33-jähriger Häftling ums Leben gekommen ist, gehen die Ermittler nun die Gefängnisprotokolle durch. Der Mann in Einzelhaft war seit Wochen in Hungerstreik und stark abgemagert.

 

Bruchsal - Nach dem ungeklärten Tod eines Häftlings in Bruchsal will das Justizministerium die Handhabung der Einzelhaft in den Gefängnissen des Landes genau überprüfen. Amtschefin Inken Gallner sagte am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa: „Für uns ist die Einzelhaft überhaupt ein Thema, weil sie den massivsten Eingriff in die Freiheitsentziehung zur Folge hat.“ Nach den zuletzt verfügbaren Zahlen sind von den mehr als 7100 Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes 34 in Einzelhaft untergebracht.

Anordnung, Kontrolle, Dokumentation und Überprüfung der Einzelhaft seien genau geregelt, betonte die Ministerialdirektorin. Die Pflicht, den Gesundheitszustand des Gefangenen stetig zu kontrollieren, ergebe sich allein schon aus den Grundrechten und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch dürfe diese weitestgehende Form der Sicherungsmaßnahme nicht zu völliger Isolation führen.

Der 33-jährige Häftling aus dem afrikanischen Staat Burkina Faso hatte die letzten zwei Jahre seines Lebens in fortdauernder Absonderung verbracht - erst in Freiburg, seit dem 13. August 2013 in Bruchsal. Das Landgericht Offenburg hatte ihn im Januar 2012 wegen Totschlags zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Im August 2012 kam dann wegen eines schweren Übergriffs auf einen Justizbeamten eine weitere Haftstrafe von eineinhalb Jahren hinzu.

Ermittler werten Gefängnisprotokolle aus

Die Anordnung der Einzelhaft wurde von den Anstaltsleitern in Freiburg und Bruchsal damit begründet, dass der Täter besonders gefährlich sei. Das Ministerium erteilte die erforderliche Zustimmung.

Der Straftäter war am 9. August dieses Jahres leblos in seiner Zelle gefunden worden. Er war stark unterernährt, nachdem er über Wochen und Monate die Nahrung verweigert hatte. Laut Justizministerium wog er bei einer Körpergröße von 1,87 Metern zuletzt nur noch 52 Kilogramm. Medienberichte, wonach der Mann verhungert sein könnte, wies der Karlsruher Staatsanwalt Gunter Spitz als spekulativ zurück. Aufschluss dazu werde vom Ergebnis weiterer Untersuchungen von Rechtsmedizinern in Heidelberg erwartet.

Das Ermittlungsverfahren zu dem Todesfall werde mehrere Wochen in Anspruch nehmen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Spitz am Mittwoch. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob „Maßnahmen, die geboten gewesen wären, möglicherweise unterlassen worden sind“. Zunächst seien wertneutral die Umstände zu ermitteln, die zum Tod des Mannes geführt hätten, sagte der Staatsanwalt. Dabei werde sich zeigen, ob es Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht von unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Tötung gebe. „Das ist zeitaufwendig, das wird kritisch geprüft.“

Die Ermittler begannen mit der Auswertung von Gefängnisprotokollen und Berichten über Vorkommnisse zur Haft des Straftäters. Diese Unterlagen seien vor einigen Tagen der Staatsanwaltschaft übergeben worden. „Wir nehmen die Sache sehr ernst und werden das sehr akribisch prüfen“, sagte Spitz. Gleichzeitig vernimmt die Kriminalpolizei Karlsruhe Mitarbeiter der JVA, die in den vergangenen Wochen und Monaten mit dem Mann zu tun hatten. Der Leiter des Gefängnisses, Thomas Müller, war vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden worden.