Trinkgeld in der Gastronomie
Eine Frage der Ehre?
Matthias Ring,
17.04.2010 08:17 Uhr
Bei jedem Besuch im Restaurant stellt sich wieder die Frage: Wie viel Trinkgeld ist angemessen? Foto: Steinert
Stuttgart - Beim Trinkgeld können sich die Geister scheiden. Müssen es immer zehn Prozent der Rechnung sein? Wie viel ist angemessen, wenn in einer Gruppe nicht jeder einzeln zahlt? Und kann man dem Chef Trinkgeld geben? Dass es aber beim Streit über dieses Thema bis zum Lokalverbot kommen kann, das war auch uns neu - und das kam so.
Jürgen Werner, Professor am Institut für Physikalische Elektronik der Uni Stuttgart, hat seinen Fall in einem Leserbrief geschildert. Als er mal wieder in seinem spanischen Stammlokal Er Vaquita war, um ausgerechnet den glücklichen Abschluss seiner Steuererklärung zu feiern, kam es zum Eklat. Für die Rechnung über 44,60 Euro drückte er dem Ober 50 Euro in die Hand und bat darum, ihm 48 Euro zu quittieren. Die 3,40 Euro Trinkgeld sollten also auf der Rechnung bestätigt werden. Darauf sei der Ober sofort "ausgeflippt" mit den Worten: "Ich mache das nicht, das muss ich nicht. Von solchen Leuten wie Ihnen nehme ich kein Trinkgeld!" Er knallte das Rückgeld auf den Tisch und ging. Werner dachte an ein Missverständnis und folgte dem Ober, um die Sache zu klären. Doch die eskalierte. Das Wort "Steuerbetrüger" soll gefallen sein, der Ober sogar gerempelt haben, der herbeigeeilte Chef soll von Bedrohung gesprochen und den Vorfall beendet haben mit: "Raus aus meinem Lokal! Sie haben Hausverbot!"
Potz Blitz! Am Telefon machte der Professor keinen verknöcherten Eindruck, den man wegen 3,40 Euro, die von der Steuer abgesetzt werden sollen, schon bekommen kann. Das Trinkgeld als "betriebliche Ausgabe geltend zu machen" sei für ihn ein normaler Vorgang, der noch nie Probleme bereitet habe. Auch ein Anruf beim Spanier lichtete den Rauch etwas. Allerdings ließ der Chef Paco Vaca seine Frau und Mitinhaberin Petra Stark für sich sprechen. Natürlich sei man grundsätzlich dazu bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu bestätigen, aber: "Der Ton macht die Musik." Sie sagt, die Forderung "das müssen Sie mir bestätigen" sei zu forsch gewesen. Was die Eskalation betrifft, steht Aussage gegen Aussage.
Aber wie ist nun die rechtliche Lage? Hans-Peter Hoffmann, Pressesprecher des Finanzamts Stuttgart I, bestätigt, dass Trinkgeld tatsächlich steuerlich absetzbar ist. Zwar könne man bei diesem Thema schon von einem unterschiedlichen "gefühlten Gerechtigkeitsempfinden" sprechen, Usus aber sei, dass der Kellner den Empfang des Trinkgelds handschriftlich belegt. Zur Aufwendung für ein Geschäftsessen gehöre eben auch "die Gesamtatmosphäre und Serviceleistung". Hoffmann: "Das Ansinnen ist nicht unanständig." Von Steuerbetrug kann also keine Rede sein.
Dennoch mag man ein anderes Gerechtigkeitsempfinden haben und könnte das Trinkgeld als persönliche und somit private Anerkennung sehen. Wie man generell auch die Frage stellen kann, was denn so alles unter Geschäftsessen läuft. Jedenfalls haben wir uns bei Gastronomen umgehört, welche Erfahrungen sie mit dem Quittieren von Trinkgeld haben. Im Oggi auf dem Kleinen Schlossplatz, wo es wegen benachbarter Banker durchaus zum einen oder anderen Geschäftsessen kommen kann, werde der Wunsch sehr selten geäußert. Der Patron Romano Cardascia hält aber nicht viel vom Quittieren - "wegen der paar Euro". Zum Vorfall beim spanischen Kollegen sagt er nur: "Unglaublich!"
Peter Böhm, Mitinhaber des Restaurants Plenum im Landtag, sagt, dass es besonders bei Geschäftsessen in einer Größenordnung von zwanzig Teilnehmern nicht ungewöhnlich sei, wenn das dementsprechend höher ausfallende Trinkgeld quittiert wird - zumal moderne Kassen dies automatisch können. Auch Thomas Brunner, Inhaber von Paulaner und Brunnerz, habe keine problematischen Erfahrungen gemacht. Auf Wunsch weise man das Trinkgeld auf Firmenrechnungen aus - fertig.
Grundsätzlich sagt der Finanzamtssprecher Hans-Peter Hoffmann: "Einen Tod muss der Kellner sterben." Entweder er weist das Trinkgeld auf Wunsch aus, oder er verzichtet darauf, wenn es für ihn eine Frage der Ehre sein sollte. Es muss ja nicht gleich so eskalieren wie im geschilderten Fall. Und ob man nun dem Chef Trinkgeld gibt, muss auch jeder Gast mit sich selbst ausmachen. Von der anderen Seite aus betrachtet ist es so: der Wirt muss das Trinkgeld versteuern, der Kellner nicht.
Jürgen Werner, Professor am Institut für Physikalische Elektronik der Uni Stuttgart, hat seinen Fall in einem Leserbrief geschildert. Als er mal wieder in seinem spanischen Stammlokal Er Vaquita war, um ausgerechnet den glücklichen Abschluss seiner Steuererklärung zu feiern, kam es zum Eklat. Für die Rechnung über 44,60 Euro drückte er dem Ober 50 Euro in die Hand und bat darum, ihm 48 Euro zu quittieren. Die 3,40 Euro Trinkgeld sollten also auf der Rechnung bestätigt werden. Darauf sei der Ober sofort "ausgeflippt" mit den Worten: "Ich mache das nicht, das muss ich nicht. Von solchen Leuten wie Ihnen nehme ich kein Trinkgeld!" Er knallte das Rückgeld auf den Tisch und ging. Werner dachte an ein Missverständnis und folgte dem Ober, um die Sache zu klären. Doch die eskalierte. Das Wort "Steuerbetrüger" soll gefallen sein, der Ober sogar gerempelt haben, der herbeigeeilte Chef soll von Bedrohung gesprochen und den Vorfall beendet haben mit: "Raus aus meinem Lokal! Sie haben Hausverbot!"
Trinkgeld steuerlich absetzbar
Potz Blitz! Am Telefon machte der Professor keinen verknöcherten Eindruck, den man wegen 3,40 Euro, die von der Steuer abgesetzt werden sollen, schon bekommen kann. Das Trinkgeld als "betriebliche Ausgabe geltend zu machen" sei für ihn ein normaler Vorgang, der noch nie Probleme bereitet habe. Auch ein Anruf beim Spanier lichtete den Rauch etwas. Allerdings ließ der Chef Paco Vaca seine Frau und Mitinhaberin Petra Stark für sich sprechen. Natürlich sei man grundsätzlich dazu bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu bestätigen, aber: "Der Ton macht die Musik." Sie sagt, die Forderung "das müssen Sie mir bestätigen" sei zu forsch gewesen. Was die Eskalation betrifft, steht Aussage gegen Aussage.
Aber wie ist nun die rechtliche Lage? Hans-Peter Hoffmann, Pressesprecher des Finanzamts Stuttgart I, bestätigt, dass Trinkgeld tatsächlich steuerlich absetzbar ist. Zwar könne man bei diesem Thema schon von einem unterschiedlichen "gefühlten Gerechtigkeitsempfinden" sprechen, Usus aber sei, dass der Kellner den Empfang des Trinkgelds handschriftlich belegt. Zur Aufwendung für ein Geschäftsessen gehöre eben auch "die Gesamtatmosphäre und Serviceleistung". Hoffmann: "Das Ansinnen ist nicht unanständig." Von Steuerbetrug kann also keine Rede sein.
Dennoch mag man ein anderes Gerechtigkeitsempfinden haben und könnte das Trinkgeld als persönliche und somit private Anerkennung sehen. Wie man generell auch die Frage stellen kann, was denn so alles unter Geschäftsessen läuft. Jedenfalls haben wir uns bei Gastronomen umgehört, welche Erfahrungen sie mit dem Quittieren von Trinkgeld haben. Im Oggi auf dem Kleinen Schlossplatz, wo es wegen benachbarter Banker durchaus zum einen oder anderen Geschäftsessen kommen kann, werde der Wunsch sehr selten geäußert. Der Patron Romano Cardascia hält aber nicht viel vom Quittieren - "wegen der paar Euro". Zum Vorfall beim spanischen Kollegen sagt er nur: "Unglaublich!"
"Einen Tod muss der Kellner sterben."
Peter Böhm, Mitinhaber des Restaurants Plenum im Landtag, sagt, dass es besonders bei Geschäftsessen in einer Größenordnung von zwanzig Teilnehmern nicht ungewöhnlich sei, wenn das dementsprechend höher ausfallende Trinkgeld quittiert wird - zumal moderne Kassen dies automatisch können. Auch Thomas Brunner, Inhaber von Paulaner und Brunnerz, habe keine problematischen Erfahrungen gemacht. Auf Wunsch weise man das Trinkgeld auf Firmenrechnungen aus - fertig.
Grundsätzlich sagt der Finanzamtssprecher Hans-Peter Hoffmann: "Einen Tod muss der Kellner sterben." Entweder er weist das Trinkgeld auf Wunsch aus, oder er verzichtet darauf, wenn es für ihn eine Frage der Ehre sein sollte. Es muss ja nicht gleich so eskalieren wie im geschilderten Fall. Und ob man nun dem Chef Trinkgeld gibt, muss auch jeder Gast mit sich selbst ausmachen. Von der anderen Seite aus betrachtet ist es so: der Wirt muss das Trinkgeld versteuern, der Kellner nicht.
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Trinkgeld und "Ehre"
Auch ich bin froh zu erfahren, wie es in manchen Gaststätten zugeht. Die Behandlung eines Gastes auf diese Weise ist abnormal und kann einem den ganzen Abend verderben, da ist es schade um jeden Cent, den man dort lässt. Und wer das als "Querulantentum" bezeichnet, hat wohl masochistische Neigungen. Muss man sich denn rüde beschimpfen lassen als Gast? Und wäre hier nicht eine normale Antwort des Obers gewesen: "Tut mir leid, sowas machen wir normalerweise nicht"? Der Kommentar zu den gastronomischen Umständen bei der Bezahlung in den USA ist exakt richtig. Wir haben viele Jahre dort gelebt und können nur bestätigen, dass man an den Preisen entsprechend jeglicher Kategorien sehen kann, dass die Bezahlung für die Bedienung nicht eingerechnet ist. Oft arbeitet das Personal ganz ohne festen Lohn und bekommt nur das Trinkgeld. So was gibts in Deutschland glücklicherweise nicht, weshalb wir Gäste die tatsächliche Qualität der Leistung der Bedienung honorieren können oder auch nicht.
Nur Bahnhof verstanden...
Ach, "Interessierter", "Wer es fertigbringt, so etwas an die Presse zu spielen" Hui - das sind ja ganz perfide Methoden! "Und dann noch dem Personal "hinterherspringen"?" Da haben Sie etwas aber ganz falsch verstanden. Noch mal in Ruhe drübergehen? "Wenn ich Wirt wäre - auf solche Gäste kann man liebend gerne verzichten!" Wenn Sie Wirt wären, wären Sie es nicht lange... Falls Sie den Artikel beim zweiten Lesen verstehen: Auch wenn es viele Bedienungen/Wirte nicht machen - Trinkgeld gehört auf einer Spesenquittung ausgewiesen. Fertig. Im Übrigen: Eine Bedienung kann in der Regel nicht feststellen, ob bei einem Restaurantbesuch tatsächlich ein geschäftlicher Anlaß vorliegt. Einen Gast als "Steuerbetrüger" zu bezeichnen, ist da schon vermessen. Dumm dazu - ohne Gäste, die eine Mahlzeit als Geschäftsessen absetzen können, sähe es in der Gastronomie noch viel düsterer aus.
Alle Restaurantbesuche sind betriebliche Ausgaben
Beschäftigt euch statt mit dem Trinkgeld mal mit dem Grund der betrieblichen Ausgabe: Der Prof war "... um ausgerechnet den glücklichen Abschluss seiner Steuererklärung zu feiern, ..." im Restaurant, während "Das Trinkgeld als betriebliche Ausgabe geltend zu machen ... für ihn ein normaler Vorgang, ..." sei. Mit so einer laschen Begründung - es geht um seine PRIVATE Steuererklärung ! - für eine "betriebliche Ausgabe" ist also JEDER Restaurantbesuch eine betriebliche Ausgabe. Gibt es denn noch Restaurantbesuche, die nicht von der Steuer absetzbar sind?