Man trennte sich im Streit – jetzt hat die Entlassung des Handballtrainers Uwe Rahn für die Bietigheim-Bissinger Handballer ein unangenehmes Nachspiel. Laut dem Sozialgericht Heilbronn hat der Verein für Rahn rund 20 000 Euro zu wenig Sozialversicherung gezahlt.

Handball - Der Abschied ging alles andere als einvernehmlich vonstatten. Für viele überraschend hatte sich 2009 die Handballspielgemeinschaft SG BBM Bietigheim-Bissingen/Metterzimmern vom Chefcoach der Herrenhandballer, Uwe Rahn, getrennt. Dabei hatte dieser das Team in nur einem Jahr auf Platz vier der Zweiten Bundesliga geführt. Jetzt hat der Abgang für den Verein ein unangenehmes juristisches Nachspiel.

 

Wie das Sozialgericht Heilbronn am Dienstag mitteilte, ist der Handballverein dazu verpflichtet, mehr als 20 000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuzahlen. Lediglich ein kleiner Teil davon entfällt laut einem Sprecher des Sozialgerichts auf eine Damen-Handballtrainerin. Das Gros der Forderung bezog sich auf Sozialversicherungsbeiträge für Uwe Rahn.

„Typisch für die handelnden Personen im Verein“

Die SG BBM zählt mit etwa 1000 Mitgliedern, davon laut Verein rund die Hälfte aktive Sportler, zu den großen Handballabteilungen in der Region. Sie ist Teil des TSV Bietigheim-Bissingen, der mit rund 4000 Mitgliedern größter Sportverein im Landkreis Ludwigsburg ist. Für ihn sei das Urteil nicht mehr so wichtig, sagt Uwe Rahn (56), der inzwischen sportlicher Leiter der Handballer von TV Germania Großsachsen in Hirschberg an der Bergstraße ist. „Ich habe selber ja nicht geklagt und erhalte auch nur eine geringe Nachzahlung“, sagt der Ex-Trainer.

Das Urteil des Sozialgerichts halt er „einerseits für erfreulich“, andererseits sei aber die ganze Angelegenheit „in gewisser Weise typisch für die handelnden Personen beim Verein damals“, sagt Rahn. Er halte es für „etwas beschämend“, dass der Sportverein gerichtlich dagegen vorgegangen ist, dass er laut der Rentenkasse für ein halbes Jahr Sozialbeiträge zahlen soll. Er gehe nicht zwingend davon aus, dass die Beiträge mit Absicht nicht bezahlt wurden, „das muss nicht schuldhaft passiert sein“, sagt Uwe Rahn. Letztlich hätte der Verein aber „dem Steuerzahler viel Geld und Arbeitszeit von Richtern ersparen können“.

Beim TSV zeigt man sich irritiert

Die Version des Vereins klingt folgendermaßen: man sei irritiert von der Darstellung des Sozialgerichts. Die geforderten Nachzahlungen der Sozialbeiträge seien längst überwiesen. „Gegen die Forderung der Nachzahlung wurde von Vereinsseite dennoch geklagt“, teilt die TSV-Abteilungssprecherin Katharina Krumbholz mit.

Laut dem Sozialgericht ging die Sache wie folgt vonstatten: Rahn wurde Ende 2009 entlassen. Erst „nach anwaltlicher Intervention“ habe er erwirkt, dass er bis zum Vertragsende im Sommer 2010 auch weiterhin sein monatliches Salär erhält – etwa 3450 Euro brutto plus rund 700 Euro Zuschläge. Ende 2011 kamen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung in die TSV-Vereinsräume. Sie forderten den Verein auf, besagte mehr als 20 000 Euro für die beiden Trainer nachzuzahlen, weil beide nachweislich abhängig beschäftigt gewesen seien.

Gericht: Trainer waren eindeutig Angestellte

Genau um diese Frage drehte sich laut dem Sozialgericht Heilbronn auch die Verhandlung. Beide Trainer seien „in den Vereinsbetrieb eingegliedert gewesen“ und hätten „kein unternehmerisches Risiko getragen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Entscheidend sei in solchen Fragen auch, ob der Beschäftigte Arbeitsmittel selbst stellen muss oder vom Arbeitgeber (der dann auch Sozialbeiträge zahlen muss) gestellt würden. Auch hier liege der Fall klar: Bälle, Leibchen, Trikots und sämtliche Utensilien seien vom TSV Bietigheim-Bissingen gestellt worden. Die beiden Handballtrainer hätten dem Verein auch keinen bestimmten Erfolg geschuldet. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe es ebenso unstrittig gegeben wie ein Weisungsrecht des Vereins. Das habe sich nicht zuletzt dadurch gezeigt, dass der Trainer im Dezember 2009 gegen seinen Willen habe gehen müssen.