Grüne und SPD sehen sich durch das Rechtsgutachten bestätigt. Dieses beurteilt den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II als rechtmäßig. Lenkt die CDU jetzt ein?

Stuttgart – Vertreter der grün-roten Koalition haben mit Genugtuung auf das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II reagiert. „Es bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken hinsichtlich der Weiterführung des Untersuchungsausschusses“ , erklärten die Obleute der Regierungsfraktionen, Sascha Binder (SPD) und Uli Sckerl (Grüne). Die mit der grün-roten Ausschuss-Mehrheit beauftragte Osnabrücker Rechtsprofessorin Pascale Cancik schreibt – wie bereits berichtet –, kein Bereich der Regierung könne dauerhaft und absolut der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden.

 

Der CDU-Obmann im Ausschuss, Reinhard Löffler, ist weiter vom Gegenteil überzeugt. Er verweist auf den jüngst ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), in dem die Löschung des elektronischen Postfachs des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) verfügt wurde. Löffler argumentiert, das Gericht messe dem parlamentarischen Informationsinteresse zwar erhebliches Gewicht zu, allerdings müsse der innere Meinungsbildungsprozess einer Regierung („Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“) nur dann offen gelegt werden, wenn ein offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß gegen die Pflicht vorliege, Akten zu führen. Dies lasse sich im Fall der Mappus-Mails jedoch nicht erkennen. Löffler hält das VGH-Urteil für wichtig, weil der Untersuchungsausschuss in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung der früheren schwarz-gelben Regierung eingreife. Der Abgeordnete will nach der Sommerpause die Einstellung des Ausschusses wegen Verfassungswidrigkeit beantragen. Er zieht auch eine Klage vor dem Staatsgerichtshof in Betracht.

Bei dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II geht es darum, ob die Regierung Mappus dem ersten Untersuchungsausschuss zum „Schwarzen Donnerstag“ alle Akten vorlegte, allgemeiner aber auch um eine mögliche politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz. Die Gutachterin Cancik schreibt, ein „absolut, dauerhaft geschützter Bereich der Regierung, der zu absoluter, dauerhafter Exemtion (Befreiung, die Redaktion) von parlamentarischer Kontrolle führte, ist verfassungsrechtlich nicht begründbar.“ Ohnehin könne sich nur die Regierung selbst gegen einen Eingriff eines Untersuchungsausschusses in den Kernbereich ihrer Willens- und Entscheidungsfindung wehren, nicht aber eine Fraktion zu Gunsten einer früheren Regierung. Auch eine von der CDU kritisierte Instrumentalisierung des Untersuchungsausschusses im politischen Meinungskampf begründe nicht dessen Verfassungswidrigkeit. SPD und Grüne erklärten, sowohl der Verdacht einer politisch motivierten Einflussnahme auf die Arbeit der Polizei als auch die Frage, ob die Regierung Mappus ihrer Aktenvorlagepflicht nachgekommen sei, sei als „Aufklärungsarbeit mit hoher Bedeutung anzusehen und kann nun fortgesetzt werden“.