An seinem letzten Arbeitstag hat er 13 Professoren mit stattlichen Zulagen bedacht. Als Zeuge vor dem U-Ausschuss verteidigt der Alt-Rektor der Beamtenhochschule das: Er habe besten Wissens und Gewissens gehandelt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der frühere Rektor der Beamtenhochschule in Ludwigsburg, Walter Maier, hat die umstrittenen Zulagen für Professoren uneingeschränkt verteidigt. Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zeigte der 70-jährige Jurist, der von der Staatsanwaltschaft wegen schwerer Untreue angeklagt ist, keinerlei Unrechtsbewusstsein. „Ich handelte mit bestem Wissen und Gewissen . . . in der Absicht, meinem Nachfolger ein in jeder Hinsicht wohlbestelltes Haus zu hinterlassen“, sagte er. Dies sei „offensichtlich gründlich misslungen“, fügte er mit Blick auf das parlamentarische Nachspiel hinzu.

 

„Ich wollte lediglich meinen Job machen, und ich wollte diesen Job gut machen“, sagte der Rektor, der Ende 2011 in den Ruhestand gegangen war. Seine Nachfolgerin Claudia Stöckle hatte die fragwürdige Praxis aufgearbeitet und war später vorzeitig abgelöst worden.

Besondere Leistungen und hohes Engagement

Am letzten Arbeitstag hatte Maier 13 Professorinnen und Professoren noch eine Zulage von monatlich etwa 1500 Euro gewährt. Diese waren von der bisherigen C-Besoldung mit höherem Grundgehalt in die niedriger dotierte W-Besoldung gewechselt, bei der höhere Zulagen möglich sind. Die Einbußen von etwa 950 Euro beim Grundgehalt wurden dadurch mehr als kompensiert. Deklariert wurde der Zuschlag als Berufungsleistungszulage, obwohl keiner der durchweg langjährigen Professoren neu an die Hochschule berufen worden war. Alle hätten jedoch besondere Leistungen und hohes Engagement gezeigt, betonte der Altrektor.

Nach Darstellung Maiers sei dieser Weg vom Landesamt für Besoldung und Versorgung aufgezeigt worden. Die Professoren hätten den Vorschlag dankbar aufgegriffen. Er sei davon ausgegangen, dass das Landesamt das Vorgehen mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt habe. Ob eine entsprechende Ankündigung auch umgesetzt wurde, habe er nicht verifiziert. Er habe jedenfalls keinen Anlass gehabt, an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu zweifeln.

„Größtmögliche Transparenz“

Den Zeitpunkt der Zulagenvergabe begründete Maier damit, dass die Hochschule lange kein Budget für solche Zahlungen gehabt habe. Wegen der vielen Professoren in der höheren Besoldungsgruppe C 3 habe dafür der Spielraum gefehlt. Erst mit der Pensionierung einer Reihe von Kollegen habe sich dies von 2011 an geändert. Ein Wechsel in die C-Besoldung konnte zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr durch eine „Wechslerzulage“ ausgeglichen werden.

Die gesamte Vergabe sei unter „größtmöglicher Transparenz“ erfolgt, betonte Maier. Bedenken gegen das Vorgehen seien nicht an ihn herangetragen worden; hätte es Zweifel gegeben, wäre die entsprechende Richtlinie nicht in Kraft getreten. Sie wurde später von zwei Gutachtern als eindeutig rechtswidrig bewertet.

Hochgradig irritiert

An anderen Hochschulen sei offenbar ähnlich verfahren worden, hatte Maier angedeutet; um welche es sich handele, wollte er nicht sagen. Grund: Er wolle die Kollegen dort nicht in die gleiche Situation bringen, in der er sich befinde. Gegen den Ex-Rektor und den Ex-Kanzler hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen schwerer Untreue erhoben, gegen die Professoren wegen Beihilfe dazu; dies war der Auslöser für den U-Ausschuss. Über die Eröffnung des Verfahrens hat das Landgericht Stuttgart noch nicht entschieden.

Die Ausschussvorsitzende Sabine Kurtz (CDU) und Sprecher aller Fraktionen zeigten sich hochgradig irritiert über die Aussage des Altrektors. Insbesondere seine Rechtfertigung, er habe auf eine Regelungslücke reagiert, wiesen sie zurück. Es mache ihn „fast sprachlos“, wie Maier „Rechtsetzung und Rechtsprechung selbst übernommen“ habe, sagte der SPD-Obmann Sascha Binder. Ähnlich befremdet äußerte sich die CDU-Obfrau Marion Gentges: Die Lücke, von der Maier spreche, habe gar nicht bestanden. Die Grünen verwiesen darauf, dass Maier das Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer nicht eingebunden habe; daher habe es die Rechtsaufsicht zunächst nicht ausüben können. Der Untersuchungsausschuss will nun die Rolle des Landesamts für Besoldung und etwaige Parallelfälle an anderen Hochschulen näher ausleuchten.