Die frühere Chefin der Beamtenhochschule Ludwigsburg wird nicht „Betroffene“ im U-Ausschuss zur Zulagenaffäre. Die Mehrheit verweigerte ihr den Status. Einstimmig beschloss das Gremium, auch Vorgänge in Konstanz zu untersuchen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die frühere Rektorin der Beamtenhochschule Ludwigsburg, Claudia Stöckle, darf vorerst nicht als „Betroffene“ im Untersuchungsausschuss zur Zulagenaffäre mitwirken. Einen Antrag Stöckles auf diesen Status, den SPD, FDP und AfD unterstützten, hat das Gremium am Donnerstag mit der Mehrheit von Grünen und CDU abgelehnt. Stöckle will gegen die Entscheidung nun vor Gericht ziehen. Einstimmig beschloss der Ausschuss, auch die durch StZ-Recherchen bekannt gewordene neue Zulagenaffäre an der Hochschule Konstanz zu untersuchen. Die Regierung wehrt sich jedoch dagegen.

 

Als „Betroffene“ dürfte die Ex-Rektorin im Ausschuss ihre Sicht der Dinge darstellen und würde Akteneinsicht erhalten. CDU und Grüne führten rechtliche Gründe an, warum man ihr den Status derzeit verweigere. Dafür müsste schon heute klar sein, dass man ihr erhebliche, disziplinar- oder strafrechtliche Verfehlungen vorwerfen wolle; solche seien aber nicht erkennbar. SPD und FDP verwiesen hingegen auf die Aussage von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne); diese habe ihre Verteidigungsstrategie ganz auf angebliche Fehler Stöckles gestützt. Mithin handele es sich um einen „exemplarischen Fall“ von Betroffenheit. Auch die AfD kritisierte, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Klage vor Verwaltungsgericht angekündigt

Die Ex-Rektorin will nun juristisch gegen die Entscheidung des Ausschusses vorgehen. Sie werde „zeitnah Klage beim Verwaltungsgericht einreichen“, sagte sie der StZ. Ihr Ziel sei es, möglichst volle Einsicht in die Beweismittel des Gremiums zu erhalten. Nur so könne sie sich gegen die Aussagen von Ministerin Bauer wehren, die „an vielen Stellen nicht den Fakten entsprochen“ hätten. Zugleich wertete es Stöckle als entlastend, dass der Ausschuss bei ihr keine gravierenden Fehler sehe.

Breite Unterstützung fanden SPD und FDP hingegen für den Antrag, auch die Akten zur neuen Konstanzer Zulagenaffäre beizuziehen. Von dem weit gefassten Untersuchungsauftrag sei dies gedeckt, sagte die Ausschussvorsitzende Sabine Kurtz (CDU). Vertreter der Regierung hätten jedoch signalisiert, dass sie den Antrag für unzulässig hielten. Begründung: Es gehe um laufendes Regierungshandeln, das nicht untersucht werden dürfe. Man warte nun auf die offizielle Reaktion. Der FDP-Obmann Nico Weinmann sprach von „verblüffenden Parallelen“ zum Ludwigsburger Fall; es sei höchste Zeit, dass die Ministerin die Zulagenpraxis an allen Hochschulen im Land prüfe. Die Grünen fordern derweil mit einem Antrag umfassend Auskunft über die Vorkommnisse an der Hochschule Konstanz. So wollen sie wissen, ob Mitglieder des Präsidiums selbst von fragwürdigen Zahlungen profitiert hätten.

Akte des früheren Rektors zurückgehalten

Der SPD-Obmann Sascha Binder warf der Regierung vor, dem Ausschuss regelwidrig Akten vorzuenthalten; dabei bezog er sich besonders auf die fehlende Personalakte des früheren Ludwigsburger Rektors. Dieser und der ehemalige Kanzler sollen in der nächsten Sitzung des Ausschusses im September gehört werden.