Vier junge Männer und eine Frau sollen an einem Tankstellenraub in Esslingen beteiligt gewesen sein. Nun stehen sie vor Gericht. Die Anklageliste gegen die junge Bande ist umfassend.

Esslingen - Mit vorgehaltener Waffe haben zwei zur Tatzeit 15- und 16-jährige Räuber am Abend des 10. Oktober vergangenen Jahres die Herausgabe des Bargeldes an einer Tankstelle im Esslinger Stadtteil Mettingen gefordert. Die beiden polizeibekannten Tankstellenräuber wurden nur wenige Stunden nach der Tat verhaftet. Die Tankstellenmitarbeiter konnten die Räuber detailliert beschreiben. Während die beiden Minderjährigen vom Amtsgericht Esslingen bereits zu zwei Jahren Gefängnis beziehungsweise zwei Jahren Haft mit Vorbewährung verurteilt worden sind, ist am Donnerstag vor der vierten Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart das Verfahren gegen fünf weitere Personen eröffnet worden, die an der Tat mitgewirkt haben sollen.

 

Anklagen gegen die Mittäter

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der fünf Angeklagten eine Mittäterschaft an der räuberischen Erpressung und den restlichen drei Angeklagten eine Beihilfe vor. Einem 23-jährigen, strafrechtlich mehrfach auffälligen, ehemaligen Mitarbeiter einer Fast-Food-Kette wird vorgeworfen, mit einer weiteren, bisher unbekannten Person während der Tat in einem Auto auf die beiden Räuber gewartet zu haben, um die Minderjährigen nach der Tat rasch vom Tatort wegzufahren. Ihm wird eine Mittäterschaft an der räuberischen Erpressung vorgeworfen. Er befindet sich seit dem 20. Dezember in Untersuchungshaft.

Das Auto soll eine 24-jährige Taxifahrerin gestellt haben. Auch sie sitzt nun auf der Anklagebank. Darüber hinaus wird einem 19-Jährigen zur Last gelegt, die Mobiltelefone der Beteiligten verwahrt zu haben. Der junge Mann befindet sich seit dem 20. Dezember in Untersuchungshaft. Die Gruppe sorgte sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft davor, von der Polizei abgehört zu werden.

Überfall, Einbruch, Körperverletzung

Ein weiterer Angeklagter (22) soll ein Messer beschafft haben, das die Räuber während des Überfalls mitgeführt haben sollen. Woher die Pistole, eine Schreckschusswaffe, kam, ist bisher ungewiss. Der zweite 19-Jährige auf der Anklagebank soll an den Planungen für den Überfall beteiligt gewesen sein. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft eine Mittäterschaft vor. Gegen ihn ist auch noch ein Verfahren wegen Körperverletzung anhängig. Er soll einem Mann bei einer Prügelei die Nase gebrochen haben. Er befindet sich seit dem 20. Dezember in Untersuchungshaft.

Gegen zwei der fünf Angeklagten, den 19-jährigen Verwahrer der Mobiltelefone und den 22-jährigen Beschaffer des Messers, ist ebenfalls ein Verfahren anhängig. Sie sollen in das Jugendhaus Komma eingebrochen sein. Der Vorwurf hierbei lautet auf gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Die Angeklagten wollten am ersten Verhandlungstag am Stuttgarter Landgericht keine Angaben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft machen. Das Verfahren wird fortgesetzt.