Der Schwatz nach einem gemeinsamen Kinoabend hat für drei Männer in Backnang sehr unangenehm geendet: Ein 23-jähriger Passant bedrohte das Trio plötzlich mit einem Teppichmesser. Der Mann ist nun zu einer Haftsstrafe verurteilt worden.

Backnang - Man stelle sich folgende Szene vor: Drei Männer stehen nach einem abendlichen Kinobesuch vor einem Laden in der Innenstadt und unterhalten sich. Ein Fußgänger naht und nimmt im Vorbeigehen plötzlich einen der Männer in den Schwitzkasten. Anschließend bedroht er das Trio mit einem messer. So geschehen Ende August vergangenen Jahres in Backnang. Am Donnerstag hat das Schöffengericht am Backnanger Amtsgericht den Fall verhandelt. Der 23-jährige Fußgänger war wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung vor, denn bei seiner Festnahme hatte sich der Mann regelrecht im Oberschenkel eines Polizisten festgebissen und mehrere Beamte bespuckt.

 

Spuckattacke – eine „Granatensauerei“

Eine „Granatensauerei“

Der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Vorsitzende Richter waren sich einig, dass sowohl der Überfall als auch das Verhalten bei der Festnahme nicht akzeptabel seien. „Das sind Taten, die einer konsequenten Ahndung bedürfen“, sagte der Richter Thomas Hillenbrand. Anderen Menschen ins Gesicht zu spucken sei „eine Granatensauerei“ und der versuchte, wenn auch missglückte Überfall sei nicht bewährungsfähig – auch nicht angesichts eines Alkoholwerts von drei Promille im Blut.

Der Angeklagte schilderte dem Gericht, dass er am Tag der Tat seinen Job und seine Unterkunft verloren habe. Vor rund zwei Jahren sei er aus Polen nach Deutschland gekommen, wo er zunächst in München auf einer Baustelle gearbeitet habe. Dort habe er jemanden aus Backnang kennen gelernt und angefangen, mit diesem Bekannten zusammen Böden in ganz Deutschland zu verlegen. Eines seiner Arbeitsgeräte war das messer, das er am Tag der Tat wie immer bei sich getragen hatte.

An diesem Nachmittag Ende August habe er in der Wohnung eines Freunds den Boden herausgerissen und die Räume mit einer Ausgleichmasse ausgegossen. Währenddessen habe er Alkohol getrunken und sei dann zu einem Supermarkt, wo er sich weiteren Stoff besorgt habe. Seine Erinnerung setze erst wieder zu dem Zeitpunkt ein, als er auf dem Polizeirevier war.

Fuchtelei mit einem Teppichmesser

Fuchtelei mit einem messer

Die drei vom Angeklagten bedrohten Männer im Alter von 52, 57 und 31 Jahren erinnerten sich gut an das unschöne Ereignis. Alle sagten aus, der 23-jährige Passant habe dem 52-Jährigen seinen Arm ganz unvermittelt um den Hals gelegt. Der 52-Jährige habe sich aus dem Klammergriff befreit, dann habe der Angeklagte mit einem messer vor ihnen herumgefuchtelt und in einer Fremdsprache geredet. Offenbar sei er auf Geld aus gewesen, was die Bedrohten ablehnten. Erst als der 52-Jährige sein Handy zückte und die Leitung zum Polizeirevier stand, ging der 23-Jährige seiner Wege. Wenig später wurde er unter heftiger Gegenwehr in einer Kneipe verhaftet.

Trotz seiner Trunkenheit sei der Angeklagte schuldfähig gewesen, befand eine Gutachterin. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den bereits vorbestraften 23-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.