Der Überfall auf eine McDonald’s-Filiale in Weinstadt vor einem Jahr beschäftigt nun zwei Kammern des Stuttgarter Landgerichts. Da zwei Täter wiederum von ihren Komplizen beraubt wurden, finden zwei getrennte Prozesse statt.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Weinstadt - Der Ablauf des Überfalls, der sich am frühen Morgen des 12. Januar 2015, einem Montag, in Weinstadt-Endersbach ereignet hat, könnte aus einem amerikanischen oder französischen Gangsterfilm der 50er- oder 60er-Jahre stammen. Fünf Männer verabreden sich, die Filiale der Fastfood-Kette McDonald’s im Weinstädter Gewerbegebiet Kalkofen zu überfallen. Einer von ihnen ist in dem Lokal angestellt und lässt zwei andere nach Geschäftsschluss hinein. Die Schichtleiterin wird gezwungen, die Einnahmen von rund 22 000 Euro herauszugeben. Die Täter flüchten, doch der draußen wartende Fluchtfahrer und ein weiterer Mann spielen ein falsches Spiel: Sie rauben wiederum ihre beiden Komplizen vor dem Lokal aus und verschwinden mit der Beute.

 

22 000 Euro an Tageseinnahmen erbeutet

Um diese Straftaten drehen sich in dieser Woche zwei Prozesse vor zwei unterschiedlichen Strafkammern des Stuttgarter Landgerichts. An diesem Mittwoch beginnt vor der 8. Großen Strafkammer der Prozess gegen drei Männer im Alter von 24, 26 und 55 Jahren, denen schwere räuberische Erpressung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt wird. Der 55-Jährige soll den beiden anderen den Zutritt zu dem Restaurant verschafft haben. Die beiden jüngeren sollen zwei Putzfrauen mit einer Schreckschusspistole in Schach gehalten und mit Kabelbindern gefesselt haben. Danach sollen sie die Schichtleiterin bedroht haben, die schließlich das Geld herausgab.

Im zweiten Prozess, der am Donnerstag vor der 9. Strafkammer, einer der Schwurgerichtskammern des Landgerichts, beginnt, geht es um versuchten Mord, schwere räuberische Erpressung und Freiheitsberaubung. Zwei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren stehen hier vor Gericht. Der 25-Jährige soll als Fluchtfahrer an dem Überfall beteiligt gewesen sein. Mit seinem 24-jährigen Mitangeklagten soll er bereits vor der Tat vereinbart haben, den beiden anderen nach erfolgreichem Überfall mit Gewalt die Beute abzunehmen.

Komplizen durch Schlag auf den Kopf niedergestreckt

Mit einem schweren Drehmomentschlüssel soll der 25-Jährige einem der beiden Ahnungslosen brutal auf den Hinterkopf geschlagen haben, als diese beim Auto ankamen. Der 24-Jährige soll laut Anklage gleichzeitig den anderen angegriffen und versucht haben, ihm einen Baseballschläger gegen den Kopf zu schlagen. Jener konnte sich jedoch unter dem Schlag wegducken und davon laufen. Anschließend hätten der „Fluchtfahrer“ und sein Komplize mit der Beute die Flucht ergriffen, ohne sich um den am Boden Liegenden zu kümmern, der einen Schädelbruch erlitten hatte.

Warum die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwei Anklagen bei verschiedenen Kammern des Landgerichts erhoben hat, erklärt deren Sprecher Jan Holzner: „Die drei Angeklagten vor der 8. Strafkammer gelten als Geschädigte der beiden Angeklagten vor der 9. Strafkammer. Würde alles in einem Prozess verhandelt, wären sie zugleich Angeklagte und Zeugen.“ Das aber wäre rechtlich problematisch, weshalb zwei Anklagen erhoben wurden: der Raub vor einer Großen Strafkammer, der versuchte Mord vor einer Schwurgerichtskammer, die für Totschlag oder Mord zuständig sind.

Mutmaßliche Täter nach einem halben Jahr gefasst

Der Überfall hatte im Januar 2015 für Aufsehen gesorgt. Anfang August nahm die Polizei den mutmaßlichen Fluchtfahrer und jenen Mann, der niedergeschlagen wurde, fest. Wenig später wurden zwei weitere Männer verhaftet und schließlich der 55-Jährige, der in dem Restaurant gearbeitet hatte. Für die Prozesse sind vor der 8. Strafkammer neun Verhandlungstage vorgesehen, das Schwurgericht plant mit fünf.