Eine 28-Jährige wird in die Psychiatrie eingewiesen. Die psychisch kranke Frau hatte im Juni unter dem Einfluss eines Verfolgungswahns den Drogeriemarkt im Markthaus überfallen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Winnenden - Die 7. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat die unbefristete Unterbringung einer 28-jährigen Frau in der Psychiatrie angeordnet. Diese leidet unter paranoider Schizophrenie, unter deren Einfluss sie am Abend des 7. Juni den Drogeriemarkt im Winnender Markthaus überfallen hat. Nach dem Gesetz gilt sie deshalb als schuldunfähig. Das Gericht hatte sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, wie der Vorsitzende Richter nach der Verkündung des Beschlusses ausführte. „Es hat eine gewisse Tragik, jemanden gegen seinen Willen unterzubringen, der ohne Schuld Taten begangen hat, für die ein Straftäter, der schuldhaft handelt, weniger hart bestraft würde.“ Die Verteidigerin hatte plädiert, die Unterbringung auf Bewährung auszusetzen.

 

Weitere Taten sind für das Gericht nicht ausgeschlossen

Für das Gericht ist es nicht ausgeschlossen, dass von der zart wirkenden Frau weiterhin eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht. Nach den Richtlinien des Bundesgerichtshofs sei dies eine der maßgeblichen Voraussetzungen für eine Unterbringung, sagte der Vorsitzende Richter. „Es muss eine Wahrscheinlichkeit hohen Grades dafür vorliegen.“ Zu diesem Schluss sei die Kammer schließlich gekommen.

Die Beschuldigte hatte eine Kassiererin des Marktes mit einem Küchenmesser bedroht und Geld gefordert. Nachdem sie dieses bekommen hatte, blieb sie jedoch im Eingangsbereich des Ladens, statt davonzulaufen. Einen Teil des Geldes warf sie in einen Mülleimer. Außerdem rief sie die Polizei, nannte ihren Namen und gestand, dass sie den Überfall begangen habe.

Mitarbeiter der Drogerie, denen das merkwürdige Verhalten aufgefallen war, sprachen mit der Frau, die allem Anschein nach nicht mehr bedrohlich wirkte. Schließlich floh sie doch, verfolgt von zwei Angestellten. Diese konnten sie auf der Marktstraße festhalten, allerdings fielen dabei alle drei hin. In ihrer Angst verletzte die 28-Jährige die beiden Mitarbeiter mit dem Messer. Einer erlitt eine Stichwunde am Unterarm, der andere eine an der Wade. Wäre die 28-Jährige schuldfähig gewesen, wäre sie wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Schutz vor imaginären Verfolgern bei der Polizei gesucht

Ihre Verteidigerin hatte argumentiert, ihrer Mandantin sei es in erster Linie darum gegangen, Schutz vor ihren imaginären Verfolgern zu erlangen, von denen sie sich unter dem Einfluss der Psychose bedroht fühlte. Deshalb habe sie den Überfall begangen und gleichzeitig die Polizei gerufen, um bei dieser in Sicherheit zu sein.