Die Versicherer arbeiten an der Aufnahme der Schäden und warnen davor, die Folgen von Starkregen zu unterschätzen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Berlin - Das Augusthochwasser von 2002, der Sturm Kyrill im Jahr 2007 und die Hagelstürme von 2013 zählen für die Versicherungen zu den teuersten Schadensereignissen der jüngsten Zeit. Jeweils rund zwei Milliarden Euro musste die Assekuranz dafür aufbringen. Welche Schäden das Unwetter vom Wochenende angerichtet hat, können die Versicherer erst in den nächsten Tagen sagen. Zurzeit werde mit Hochdruck an der Aufnahme der Schäden gearbeitet, erklärte die SV Sparkassenversicherung in Stuttgart. Während Sturm und Hagel im Geschäftsgebiet wenig Unheil angerichtet hätten, fielen die Schäden durch Überschwemmungen heftig aus, teilte das Unternehmen mit. Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) stellt schon seit Jahren fest, dass extreme Wetterereignisse zunehmen. In einer Prognose heißt es, bis im Jahr 2100 könnten sich die Überschwemmungsschäden verdoppeln. Wie Starkregen- und Unwetterschäden versichert sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Versicherer warnen, die Folgen von Starkregen zu unterschätzen. In den vergangene Jahren sind durch monsunartige Niederschläge hohe Schäden entstanden. Worauf es ankommt, zeigt die Übersicht:

 

Sind Hochwasserschäden versichert?

Baden-Württemberg ist in der Absicherung gegen Sturm, Erdbeben und Hochwasser bundesweit Vorbild: Nach einer Statistik des Versicherungsverbandes sind im Ländle 95 Prozent der Gebäude gegen sogenannte Elementarschäden versichert: Diese Policen schützen Eigentümer und Mieter vor den Folgen von Naturereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen, Hochwasser und Erdbeben. Zum Vergleich: In Deutschland sind durchschnittlich nur 38 Prozent aller Gebäude gegen Elementargefahren geschützt. Die gute Absicherung im Südwesten hat historische Gründe. Bis in die neunziger Jahre hinein war der Versicherungsschutz bei den staatlichen Gebäudeversicherungen für jeden Eigentümer Pflicht. Nach der Privatisierung führten viele Haus- und Wohnungseigentümer die Policen fort. Damit können die meisten Kunden darauf vertrauen, dass die Versicherungen für Schäden aufkommen. Auch hier gilt aber: Es gibt keine Versicherung, die alle Schäden abdeckt.

Was sollten Geschädigte zuerst tun?

Haben Sturm, Hagel oder Starkregen Schäden angerichtet, muss dies der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden. Das ist erforderlich, bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Der Versicherungskunde ist verpflichtet, die Schäden gering zu halten. So können zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Der Kunde sollte sich rasch um das Leerpumpen und Trocknen der beschädigten Räume kümmern. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung. Wichtig ist auch, den Schaden anhand von Fotos und Kaufbelegen zu dokumentieren.

Welche Versicherung kommt auf?

Die Wohngebäudeversicherung sichert Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden ab, die beispielsweise durch umgefallene Bäume, Äste und Schornsteine entstanden sind. Voraussetzung ist, dass das Sturmrisiko ist mitversichert ist. Dies ist bei den meisten Policen der Fall. Grundsätzlich gilt: Um einen Sturmschaden nachzuweisen, muss mindestens Windstärke 8 geherrscht haben und damit eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern. Verwüsten Sturm und Hagel die Wohnungseinrichtung, kommt dafür die Hausratsversicherung auf. Das gilt auch für Folgeschäden: wenn etwa das Dach abgedeckt und die Wohnungseinrichtung beschädigt worden ist. Für Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen ist eine extra Elementarschadenversicherung notwendig. Diese Police wird in der Regel mit der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung abgeschlossen. Auch hier kommt es auf den Unterschied an: Während in Baden-Württemberg die überwiegende Zahl der Immobilienbesitzer zwar die Elementarschadenversicherung mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, ist diese Variante in der Hausratversicherung nicht so häufig: Beschädigt beispielsweise das Hochwasser den Fernseher, zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Hausratversicherung Elementarschäden einschließt.

Was passiert bei Schäden am Auto?

Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. So zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn etwa ein in der Tiefgarage geparktes Auto durch die Fluten beschädigt wird. Der ADAC Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in manchen Fällen die Versicherung nicht einspringt: Wer durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und einen Schaden am Auto billigend in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Auch bei Startversuchen im Wasserbad sollten Autofahrer vorsichtig sein.