Bonitätsanleihen bieten vergleichsweise hohe Zinsen. Dafür sind die Risiken schwer zu durchschauen. Gleichwohl verzichtet die Finanzaufsicht auf ein geplantes Vertriebsverbot – unter Verweis auf eine freiwillige Selbstverpflichtung von Banken und Sparkassen.

Berlin/Stuttgart - Die Finanzaufsicht Bafin hat ein im Sommer angekündigtes Vertriebsverbot für umstrittene Finanzprodukte zurückgezogen. Sie reagierte damit auf die Zusage von Banken, Sparkassen und dem Deutschen Derivateverband, den Verkauf sogenannter Bonitätsanleihen an Privatanleger einzuschränken. Marktführer ist die LBBW, die diese Papiere hauptsächlich über die Sparkassen vertreibt.

 

Künftig sollen Bonitätsanleihen gemäß der gemeinsamen Selbstverpflichtung von Kreditwirtschaft und Derivateverband erst ab einem Anlagebetrag von 10 000 Euro erhältlich sein. Zudem sollen sie nicht an Kunden verkauft werden, die bei der Anlageberatung in die niedrigsten Risikobereitschaftsklassen eins oder zwei eingestuft werden. Die Skala reicht von eins bis fünf.

Verbraucherschützer reagiert empört

Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Niels Nauhauser, bezeichnete diese Beschränkungen als unzureichend: „Man sollte diese Produkte überhaupt nicht an Privatanleger vertreiben – es sei denn, sie wollen ausdrücklich Spekulation betreiben.“

Bei klassischen Anleihen tragen Anleger das Risiko, dass der Schuldner – beispielsweise ein Unternehmen oder Staat – zahlungsunfähig wird. Bei Bonitätsanleihen kommt jedoch ein weiteres Risiko hinzu: Auch wenn die emittierende Bank in Zahlungsschwierigkeiten gerät, verliert der Anleger einen Teil seines Geldes. Sogar ein Totalverlust ist möglich. Zudem gibt es Bonitätsanleihen, denen Schulden mehrerer Unternehmen zugrunde liegen. Um den Unterschied zu normalen Anleihen zu verdeutlichen, sollen sie künftig „bonitätsabhängige Schuldverschreibungen“ heißen.

Privatanleger halten laut Derivateverband Bonitätsanleihen im Volumen von sechs Milliarden Euro. 44 Prozent davon wurden von der LBBW emittiert. Die Bank teilte mit, sie werde nach dem Verzicht der Bafin auf ein Vertriebsverbot das weitere Vorgehen prüfen. Die Aufsichtsbehörde will in sechs Monaten beurteilen, ob die angekündigten Vertriebsbeschränkungen Privatanleger ausreichend schützen.