Für die umstrittene Amtszeitverlängerung des Rechnungshof-Präsidenten Max Munding hat der Landtagspräsident Guido Wolf offenbar im Alleingang grünes Licht von Seiten des Parlaments gegeben. Vertreter der Fraktionen wurden an der Prüfung nach StZ-Informationen nicht beteiligt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart/Karlsruhe - Für die umstrittene Amtszeitverlängerung des Rechnungshof-Präsidenten Max Munding hat der Landtagspräsident Guido Wolf (beide CDU) offenbar im Alleingang grünes Licht von Seiten des Parlaments gegeben. Auf ein Schreiben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hin habe Wolf „geantwortet und mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen“, sagte ein Landtagssprecher der StZ.

 

Vertreter der vier Landtagsfraktionen wurden an der Prüfung möglicher Einwände und der Entscheidung, dass solche nicht vorlägen, offenbar nicht beteiligt. Kretschmann habe schließlich nicht um die Zustimmung des Landtags zur Hinausschiebung der Altersgrenze gebeten, betonte der Sprecher.

Munding will aus „persönlichen Gründen“ im Amt bleiben

Munding will, wie berichtet, über seinen 65. Geburtstag im August hinaus mindestens ein weiteres Jahr im Amt bleiben. Dafür nannte er alleine persönliche Gründe. Kritiker vermuten jedoch, dass er den Chefposten der Kontrollbehörde bis in die neue Legislaturperiode hinein halten will; dann könne dieser wohl wieder von der CDU besetzt werden. Der oberste Prüfer wird vom Regierungschef vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt.

Laut dem Sprecher wurde Wolf „persönlich um Mitteilung gebeten, ob Bedenken bestehen“. Er gehe davon aus, dass Kretschmann sich an ihn gewandt habe, weil dem Landtagspräsidenten im Rechnungshofgesetz in zwei Fällen Rechte zugewiesen seien; danach ist er für die Genehmigung von Nebentätigkeiten des Präsidenten und als Disziplinarbehörde für ihn zuständig.

Eine Zustimmung des Landtags zu der Amtszeitverlängerung sei nicht erforderlich, bekräftigte der Sprecher. Dies wäre nur bei einer dienstrechtlichen Ernennung notwendig, die jedoch nicht vorliege. Zunächst hatte es auf StZ-Anfrage geheißen, der Landtag gebe zu Mundings Wunsch „keine Bewertung“ ab.

Kretschmann: „Hatte keinen Ermessensspielraum“

Kretschmann machte derweil deutlich, dass er sich gezwungen sah, dem Antrag Mundings zu entsprechen. Dieser hatte sich darauf berufen, dass die Chefprüfer Richtern gleichgestellt seien; damit könnten sie praktisch alleine über eine Amtszeitverlängerung von bis zu drei Jahren entscheiden. Die Entscheidung liege ganz bei dem Beamten, sagte der Ministerpräsident; er habe dabei „überhaupt keinen Ermessensspielraum“ gehabt. Die Frage, ob er eine längere Amtszeit Mundings wünschenswert finde, ließ Kretschmann offen. „Mehr muss ich dazu nicht sagen“, meinte er.

Munding ist umstritten, weil der Rechnungshof eine Prüfung des EnBW-Deals von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus trotz interner Forderungen zunächst verweigert hatte; erst unter dem Druck der grün-roten Koalition wurde er doch tätig. Auch in anderen Fällen wurden ihm parteipolitisches Taktieren unterstellt.

Innerhalb der Kontrollbehörde gibt es nach StZ-Informationen Einschätzungen, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig sei wie dargestellt. Dabei wird im Einklang mit unbeteiligten Juristen folgendermaßen argumentiert: Zum Zeitpunkt der Bestellung Mundings 2008 sei die gesetzliche Möglichkeit, den Ruhestand bis zum 68. Lebensjahr aufzuschieben, noch nicht gegeben gewesen; mithin gelte die Zustimmung des Landtags nur bis zur damals geltenden Altersgrenze von 65 Jahren; eine Verlängerung umfasse sie nicht. Inwieweit der Landtag diese Rechtsauffassung geprüft hat, war nicht zu erfahren.