Auflegen oder doch eher zur Rede stellen? Mit diesen Tipps können sich Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung wehren.

Berlin - Unerlaubte Telefonwerbung nervt viele Verbraucher. Doch obwohl seit 2013 deutlich höhere Bußgelder gegen die Anrufer verhängt werden können, ist die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur gestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2017 registrierte die Behörde mehr als 26.000 Fälle - und damit fast so viele wie im gesamten Vorjahr, als 29.300 Beschwerden eingingen.

 

Welche Telefonwerbung ist erlaubt und welche nicht? Telefonwerbung ist seit 2009 nur bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers erlaubt. Diese muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Ein Trick ist, dass sich die Anrufer auf eine angebliche Einwilligung berufen, die der Verbraucher etwa bei der Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgegeben habe. Bei Werbeanrufen darf zudem die Rufnummer nicht unterdrückt werden, damit sie leichter zurückverfolgt werden können. Verstoßen Firmen gegen diese Regeln, drohen Bußgelder. Die Höchstgrenze liegt seit 2013 bei 300.000 Euro. Geldbußen können auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden.

Was kann ich bei einem unerwünschten Anruf tun?

Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen? Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, wenn die eigene Rufnummer in Umlauf ist. Verbraucher sollten sich deshalb überlegen, ob sie ihre Telefonnummer in ein öffentliches Telefonbuch eintragen lassen und an wen sie ihre Nummer weitergeben. Telefonkunden können zudem bei ihrem Anbieter beantragen, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht durchgestellt werden. Davon können dann aber auch erwünschte Anrufe betroffen sein.

Was kann ich bei einem unerwünschten Anruf tun? Eine Möglichkeit: auflegen. Wer das Gespräch nicht abbricht, sollte den Anrufer offensiv zur Rede stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma sowie den Grund des Anrufs erfragen, die Telefonnummer aufschreiben und diese Angaben dann an die zuständige Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind, und die Löschung seiner Daten verlangen.

Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?

Welche Unternehmen betreiben Telefonwerbung? Verbraucherschützern zufolge rufen Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung an, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen. Auch Glücksspiel-Abos sollen Verbrauchern am Telefon untergejubelt werden.

Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen? Mit Telefonwerbung werden Verbraucher regelrecht überrumpelt. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist. Die Pflicht zu einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung durch die Verbraucher gibt es nur für Gewinnspiele.

Was kann ich tun, wenn ich am Telefon einen Vertrag abgeschlossen habe? In der Regel besteht ein Widerrufsrecht. Verbraucherschützer raten, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag per E-Mail, Fax oder Brief zu widerrufen. Die Verbraucherzentralen stellen im Internet auch Musterbriefe zur Verfügung, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.