Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Hochschulprofessor wegen versuchter Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sagt in der Berufung, er sei unschuldig.

Stuttgart - Neun Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung – so lautete das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart im April 2016 gegen einen Hochschulprofessor. Als Bewährungsauflage muss der Akademiker 9000 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Der Angeklagte hatte vor Amtsrichterin Monika Rudolph ein Geständnis abgelegt. Er habe versucht, von dem Chef einer Unternehmensberatung und mehreren anderen Firmen 650 000 Euro zu erpressen. Doch jetzt steht der Professor vor der 31. Berufungskammer des Landgerichts und sagt, er sei unschuldig.

 

Das „falsche Geständnis“ habe er nur abgelegt, so der Angeklagte, weil man ihm bedeutet habe, ihm drohe sonst eine viel höhere Strafe. Und das hätte ihn seine Professorenstelle kosten können. Wegen dieses Vorwurfs sind sowohl die Amtsrichterin wie auch der damals zuständige Oberstaatsanwalt als Zeugen geladen.

„Wir waren begeistert voneinander“

Im Jahr 2013 habe der Firmenchef Kontakt mit ihm aufgenommen, so der Professor, weil der Unternehmer eine der Internetdomains habe kaufen wollen, für die der Professor die Rechte besitzt. Daraus habe sich eine vertrauensvolle Bekanntschaft ergeben. „Wir waren richtig begeistert voneinander“, sagt der Angeklagte. Aus dem E-Mail-Verkehr geht hervor, dass sich der Akademiker dem Firmenchef als externer „Vertriebsmitarbeiter für Premiumkunden“ angedient hat. Sein Professorentitel sei doch hilfreich bei Verkaufsverhandlungen. Auch hieß es offenbar, der Professor könne auf einem von dem Firmenchef im Internet betriebenen Verbraucherportal als wissenschaftlicher Beirat fungieren. An die meisten dieser E-Mails könne er sich indes nicht erinnern, sagt der Hochschullehrer.

Im Frühjahr 2014 soll der Professor den von ihm einst so geschätzten Firmenchef, den er jetzt einen Internetkriminellen nennt, wegen eines finanziellen Engpasses um ein Darlehen in Höhe von 50 000 Euro gebeten haben. Der Unternehmer lehnte ab. Laut Amtsgerichtsurteil habe daraufhin im Herbst 2014 der Erpressungsversuch seinen Anfang genommen.

Der Professor soll 650 000 Euro gefordert haben

Der Firmenchef mache im Internet rechtswidrig Werbung mit seinem Namen, so der Professor. Das verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Alle seine Freunde, denen er davon erzählt habe, seien entsetzt, ließ der Akademiker den Firmenchef laut Anklage wissen. Als Ausgleich verlange er 650 000 Euro. Falls der Unternehmer nicht bezahle, könne es sein, dass seine Freunde Pressemitteilungen über die dubiosen Geschäftspraktiken des Firmenchefs verbreiten würden, so der Professor – und zwar in regelmäßigen Abständen. Die Droh-E-Mails soll der Angeklagte zum Teil von seinem E-Mail-Account an der Hochschule verschickt haben.

Schon zuvor hatte der Angeklagte Strafanzeige gegen den Unternehmer erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Schließlich zeigte der Firmenchef den Professor an. Es folgte der Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart. Jetzt müssen sich Vorsitzender Richter Reiner Skujat und seine Schöffinnen mit der Sache in der Berufung befassen.

Der Angeklagte will 242 Seiten verlesen

Der Professor weist den Erpressungsvorwurf von sich. Er mutmaßt, dass der Firmenchef die betreffenden E-Mails gefälscht hat. Es könne sein, dass der Mann „meinen E-Mail-Account gehackt hat“, sagt der Angeklagte. So habe der Unternehmer womöglich falsche Textstellen in den Original-E-Mails des Professors untergebracht. Er soll gedroht haben, seine Freunde würden Pressemitteilungen verbreiten? „Das ist Quatsch“, sagt der Hochschullehrer und: „Die Erpressungsmails sind nicht von mir.“

Das Gericht hat eine Menge Arbeit vor sich. Es sind reihenweise Zeugen geladen, etliche Unterlagen sollen in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Der Akademiker will zudem eine Stellungnahme verlesen, die 242 Seiten umfasst. Und für sein Schlusswort müsse man mindestens drei Stunden einrechnen, so der Angeklagte. Der Prozess ist derzeit bis 10. Juli terminiert.