Die Anwälte des Sportmediziners erheben schwere Vorwürfe: die Entscheidung des Ausschusses zur Aberkennung seiner Habilitation sei rechtswidrig. Die Universität Freiburg schweigt dazu.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Der frühere Leiter der Sportmedizinischen Abteilung der Uni Freiburg, Hans-Hermann Dickhuth, hat über seine Anwälte Widerspruch gegen den Beschluss der Medizinischen Fakultät eingelegt, die ihm am 14. Oktober 2013 die Habilitation aberkannt hatte. Dem mittlerweile pensionierten Medizinprofessor wird wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen. Sowohl seine Habilitationsschrift als auch sieben Doktorarbeiten würden weitgehende Übereinstimmungen aufweisen. Die acht Arbeiten basieren auf Daten einer Untersuchungsreihe in der Echokardiografie, der Messung der Leistungsfähigkeit von Herzen.

 

Weil die Übereinstimmungen nicht nur bei den Daten, sondern auch in der Bewertung der Ergebnisse auftraten und keine Querverweise und Quellenangaben genannt wurden, befand der Habilitationsausschuss – dem alle Professoren der Medizinischen Fakultät angehören – auf Aberkennung der Lehrbefähigung. Nach dem bisher nicht veröffentlichten Protokoll haben 37 Mitglieder für und 13 gegen die Aberkennung gestimmt, elf hätten sich enthalten. Nach der uniinternen Verfahrensordnung werden Enthaltungen bei der prozentualen Wertung nicht gezählt.

Dickhuths Anwälte monieren auch die unvollständige Aktenlage

Parallel zu diesem Aberkennungsverfahren hat das Rektorat der Universität ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das noch nicht entschieden ist. Das Wissenschaftsministerium hat die Unterlagen nach der Entscheidung der Fakultät zur Überarbeitung nach Freiburg zurückgegeben. Professor Dickhuth und seine Anwälte erheben in dem Widerspruch schwere Vorwürfe gegen die Konferenz der Fakultät. Zur Versammlung sei nicht ordnungsgemäß eingeladen, eine notwendige Zweidrittelmehrheit für die Aberkennung sei nicht erreicht worden. Die Aktenlage sei unvollständig gewesen, man habe dem Betroffenen nicht ausreichend rechtliches Gehör eingeräumt.

Zudem hätten Personen zu Unrecht an der Konferenz teilgenommen. Darunter der Leitende Ärztliche Direktor der Uniklinik, Jörg Rüdiger Siewert, der zudem „eine nicht hinnehmbare Beeinflussung des Entscheidungsgremiums“ vorgenommen habe, weil er gesagt habe, dass „eine Nichtrücknahme in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lasse, die Fakultät nehme wissenschaftliches Fehlverhalten nicht ernst genug“. Der Verzicht auf Aberkennung der Habilitation würde „die zuletzt wieder positivere öffentliche Sicht auf Fakultät und Klinikum gefährden“. Die sportmedizinische Abteilung hat durch jahrelange Dopingpraxis einiger Ärzte unrühmliche Schlagzeilen gemacht, die Instituts- leitung ist von den bisherigen Untersuchungen entlastet worden.

Die Entscheidung des Habilitationsausschusses gegen Dickhuth sei wegen grober Verfahrensfehler und der Behauptung unwahrer Tatsachen rechtswidrig, führen die Anwälte aus. Sie sei auch noch nicht wirksam. Nun muss das Gremium erneut zusammentreten. Weder die neue Dekanin Kerstin Krieglstein noch das Rektorat wollten wegen des laufenden Verfahrens Stellung nehmen.