Die Universität Freiburg hat das letzte Gutachten zur Aufklärung der Doping-Vergangenheit veröffentlicht. Es ist die Studie zum früheren Sportmediziner Armin Klümper, der aktiv am Doping von Athleten mit gewirkt habe. Autor Andreas Singler kündigte erneut Klage an.

Freiburg - Für die Universität Freiburg ist die Aufklärung ihrer Doping-Vergangenheit beendet. Am Freitag wurde das letzten Gutachten der ehemaligen Mitglieder der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ veröffentlicht. Die Expertise trägt den Titel „Armin Klümper und das bundesdeutsche Dopingproblem“, teilte die Universität am Freitag mit. Die Kommission hatte sich nach wiederholten Konflikten mit der Hochschule im März 2016 aufgelöst.

 

Aufarbeitung der Geschichte

„Die Universität Freiburg hat alles, was ehemalige Kommissionsmitglieder an Arbeitsergebnissen in rechtlich publizierfähiger Form vorgelegt haben, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“, sagte Rektor Hans-Jochen Schiewer. „Wir haben damit Wort gehalten, unseren entschiedenen Aufklärungswillen unter Beweis gestellt und einen essenziellen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte der Freiburger und bundesdeutschen Sportmedizin geleistet.“

Das Gutachten von Andreas Singler dokumentiere erstmals umfassend die Tätigkeit des früheren Sportmediziners Armin Klümper, hieß es in der Mitteilung der Uni. Es bestätige, dass Klümper aktiv am Doping von Sportlern mitgewirkt habe. „Klümper habe dopingtaugliche Mittel augenscheinlich im großen Stil über Jahrzehnte hinweg rezeptiert und verabreicht“, hieß es weiter. „Er habe damit für Weltrekorde, Medaillen und viele Spitzenleistungen mitverantwortlich gezeichnet, die ohne Dopingmaßnahmen vor dem Hintergrund der damaligen internationalen Leistungsentwicklungen in der Regel nicht denkbar waren.“ Diese Erfolge wiederum hätten ihm geholfen, gegenüber der Politik und dem Sport Ressourcen zu akquirieren.

Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen

Laut Mitteilung der Universität habe die Staatsanwaltschaft Freiburg mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren aufgrund von Strafanzeigen, die der Gutachtenautor Singler gegen den Rektor der Albert-Ludwigs-Universität gestellt hat, eingestellt habe. Damit habe sie die Position der Uni, die aus der Arbeit der Evaluierungskommission hervorgegangenen Gutachten zu Recht veröffentlicht zu haben, bestätigt.

Unterdessen hat Singler am Freitag erneut Strafanzeige wegen weiterer Urheberrechtsverletzung gegen Rektor Schiewer bei der Staatsanwaltschaft Freiburg erstattet. Wie es in dem von Singler veröffentlichten Brief an die Staatsanwaltschaft heißt, sei „erneut gegen meinen ausdrücklichen Willen ein wissenschaftliches Gutachten widerrechtlich“ auf der Uni-Homepage veröffentlicht worden. „Für eine solche Veröffentlichung liegt der Universität nicht nur keine Publikationsgenehmigung durch mich als verantwortlichem Autor vor“, schreibt Singler und fordert von der Uni noch ausstehende Honorare.