Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Probleme bei einer Trennung. Manche Ansprüche müssen sofort eingefordert werden, nachträglich gibt es nichts.

Düsseldorf - „Ich reiche die Scheidung ein!“ Oft ist es nicht das verflixte siebte Jahr: 14,9 Ehejahre haben die meisten der im Jahr 2015 voneinander geschiedenen Paare miteinander verbracht. Insgesamt scheitert in Deutschland jede dritte Ehe. Hier ein Überblick, was Eheleute danach erwartet.

 
Was ist der erste Schritt einer Scheidung?
Die Partner trennen sich und beginnen so das Trennungsjahr. Das kann ganz formlos passieren, Anwälte sind in diesem Moment noch nicht notwendig. „Wer die Scheidung will, sollte aber später nachweisen können, wann genau die Trennung vollzogen wurde“, sagt der Düsseldorfer Familienrechtler Christoph Thieme. Das könnte zum Beispiel durch Zeugen geschehen, die den Auszug der früheren Partner aus der gemeinsamen Wohnung bestätigen.
Ist ein Auszug grundsätzlich notwendig?
Nein, beide Ehepartner haben das Recht, während der Trennungszeit in der Wohnung zu bleiben. Egal, wem die bisherige Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat. Es darf jedoch keine „häusliche Gemeinschaft“ mehr bestehen. Die Trennung kann vollzogen werden, indem zum Beispiel die Räume jeweils auf die Eheleute aufgeteilt werden.
Gibt es bereits einen Anspruch auf Unterhalt?
Bereits während des Trennungsjahres besteht ein Unterhaltsanspruch, und zwar auf Trennungsunterhalt. Voraussetzung: Einer der Partner ist bedürftig, der andere leistungsfähig. Der Trennungsunterhalt wird berechnet wie der spätere Nachscheidungsunterhalt und längstens bis einen Monat nach der Verkündung des Scheidungsurteils gezahlt. „Trennungsunterhalt muss sofort gefordert werden – nachträglich gibt es nichts“, sagt Fachanwalt Thieme.