Der frühere Polizeipräsident Siegfried Stumpf bestreitet eine Einflussnahme auf den Polizeieinsatz im Schlossgarten durch die Regierung Mappus. Beim Abriss des Bahnhofnordflügels aber wurden seine Bedenken weggewischt.

Stuttgart - Siegfried Stumpf hält Wort. Trotz der vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen erscheint der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“. So hatte er das zuvor auch angekündigt, nachdem die Landtagsverwaltung besorgt angefragt hatte, ob mit ihm überhaupt zu rechnen sei: Als Ziel von Ermittlungen steht Stumpf ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

 

Die Vorwürfe gegen Stumpf stammen aus dem parallel vor dem Stuttgarter Landgericht laufenden Wasserwerferprozess. Eine neuerliche Auswertung von Videoaufnahmen vom Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 hatte Hinweise geliefert, dass Stumpf – anders als bisher angenommen – zu einem Zeitpunkt im Schlossgarten präsent war, da der Wasserwerfereinsatz eskalierte. Als Einsatzleiter, so die Staatsanwaltschaft, trägt er die Verantwortung für das Geschehen.

Die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss aber wollten anderes von Stumpf wissen: Gab es doch eine politische Einflussnahme der Regierung Stefan Mappus auf die operative Arbeit der Polizei? Einer der Anlässe für die neuerliche Prüfung dieser Frage geht auf Stumpf selbst zurück – und auf eine Polizeitagung am 10. September 2010. Bei dem Treffen wurde besprochen, wie der Personalbedarf für den ausufernden Konflikt um Stuttgart 21 gedeckt werden könne. Aus dem ganzen Land waren Polizeiführer angereist. Stumpf ging dabei auf eine Äußerung des damaligen Ministerpräsidenten ein. Stefan Mappus soll gesagt haben: „Bringen Sie den Bagger rein. Wenn Sie nicht wollen, hole ich eine Polizei aus einem anderen Land.“

Die Bagger-Affäre

Die Bagger-Affäre: Stumpf folgte in jenen Tagen – es ging um den 18./19. August 2010 – dem Willen des Ministerpäsidenten, jedoch nicht aus freien Stücken. Der Polizeipräsident hielt den Termin für den Abrissbeginn am Nordportal des Bahnhofs für unglücklich gewählt, er befürchtete, seine Leute wären dem Protest nicht gewachsen. Doch der Landespolizeipräsident Wolf Hammann erteilte Stumpf eine Weisung, Hammann wiederum handelte auf Weisung von Mappus.

„Der Ministerpräsident hat Weisung erteilt trotz Ihrer polizeitaktischen Einwände“, will der SPD-Abgeordnete Sascha Binder im Untersuchungsausschuss von Stumpf wissen. Dieser antwortet: „Das ist richtig.“ Auf die Frage, weshalb Stumpf nicht schon im ersten Untersuchungsausschuss mit der Geschichte rausrückte, versetzt Stumpf, er habe der Regierung davon Kenntnis gegeben, doch das Innenministerium habe die Sache nicht weiterverfolgt. Was aber den „schwarzen Donnerstag“ angeht, beharrt Stumpf auf seiner bekannten Darstellung: „Auf mich gab es weder in meiner Funktion als Behördenleiter noch als Einsatzleiter politische Einflussnahme durch die Landesregierung oder Dritte.“

Zuvor hatte der frühere Vizechef der Göppinger Bereitschaftspolizei, Helmut Baumann, ausgesagt, die für den 7. Oktober 2010 geplante Regierungserklärung von Ministerpräsident Mappus habe bei den Planungen des Einsatzes immer eine Rolle gespielt. Dieser Termin sei vom Stab des Polizeipräsidiums Stuttgart „immer wieder“ genannt worden, sagt Baumann. Bis dahin sollte „ein Ergebnis in Stuttgart erzielt“ werden, also der Einsatz abgeschlossen sein. Mappus hatte einen Zusammenhang stets bestritten.

Im Vorfeld Bedenken erhoben

Der inzwischen pensionierte Leitende Polizeidirektor berichtet, er habe im Vorfeld des Einsatzes massive Bedenken erhoben, die aber nicht berücksichtigt worden seien. So habe er mehrfach davor gewarnt, den Einsatz tagsüber durchzuführen; zunächst sollte dieser am Nachmittag stattfinden, dann wurde er auf den Vormittag verschoben. Alle diese Zeitpunkte seien „völlig falsch“ gewesen, sagt Baumann. Die Polizei hätte ein „Überraschungsmoment“ benötigt, um erfolgreich zu sein – günstig wäre zum Beispiel ein Termin am Sonntag morgen um vier Uhr gewesen, zu „unchristlicher Zeit“.

Ohne ein solches Überraschungsmoment hätte man „mit wahnsinnig vielen Kräften und brachialer Gewalt“ vorgehen müssen, sagt Baumann. Andernfalls hätte sich die geplante Absperrung angesichts der großen Menschenmenge im Schlossgarten nicht aufstellen lassen. Er habe sich nicht vorstellen können, dass mit Schlagstöcken auf die Bürger eingeschlagen würde.

Alternativ habe die Bereitschaftspolizei damals vorgeschlagen, eine Absperrung aus Hochseecontainern zu errichten; diese wäre schwerer überwindbar gewesen. Die Anregung wurde nicht aufgegriffen worden. Mehrfach habe er damals betont, man brauche auch einen „Plan B“ für einen Abbruch des Einsatzes. Aus seiner Sicht hätte der Einsatz schon früh abgebrochen werden müssen, als die Wagen mit den Absperrgittern nicht weiterkamen. Er selbst sei damals „unheimlich überrascht“ gewesen, dass dann Wasserwerfer zur Räumung des Schlossgartens eingesetzt wurden. „Das haben wir uns überhaupt nicht vorstellen können.“

Der Ausschuss und seine Arbeit

Ausschuss Am 19. Dezember 2013 ist der Untersuchungsausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Die Beratung am Freitag war die siebte Runde. Der Ausschuss soll klären, ob es eine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten gegen Stuttgart 21-Gegner gegeben hat. Die Parlamentarier wollen auch die Frage klären, ob dem ersten Ausschuss, der noch in der vergangenen Legislaturperiode gearbeitet hat, Dokumente vorenthalten worden sind und ob der Landtag dadurch womöglich in seinen Rechten verletzt worden sein könnte.

Mitglieder Das Gremium hat elf Mitglieder, Grün-Rot hat mit sechs die Mehrheit; beide Parteien stellen jeweils drei Ausschussmitglieder. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius ist Vorsitzender des Ausschusses. Andreas Deuschle (CDU) ist sein Stellvertreter. Die Union stellt vier Köpfe, die FDP einen.