Der CDU-Abgeordnete Steffen Bilger steht nicht mehr unter Untreue-Verdacht. Die Berliner Justiz stellte die Ermittlungen jetzt ein. Auslöser war ein SWR-Beitrag von 2013, der den Eindruck erweckte, er setze Bundestagsmitarbeiter im Wahlkampf ein.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart / Berlin - Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger (CDU) steht nicht länger unter dem Verdacht der Untreue. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn und drei weitere, teils ehemalige Kollegen hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt eingestellt. In dem seit 2013 laufenden Verfahren habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Stuttgarter Zeitung.

 

Auslöser der Ermittlungen war ein Beitrag des SWR-Fernsehmagazins „Report Mainz“ zum Bundestagswahlkampf 2013. Durch diesen war der Eindruck entstanden, der CDU-Mann Bilger, der Nürnberger SPD-Abgeordnete Martin Burkert und zwei ehemalige Kollegen von Grünen und Linkspartei hätten vom Bundestag bezahlte Mitarbeiter regelwidrig für den Wahlkampf eingesetzt. Mehrere Bürger und Institutionen hatten unter Bezugnahme auf den Beitrag Strafanzeige erstattet, so waren die Ermittlungen in Gang gekommen.

Schwere Vorwürfe gegen den SWR

Bilger zeigte sich gegenüber der StZ erfreut über das „klare Ergebnis“ der Ermittlungen. Ihm werde damit bestätigt, dass er sich korrekt verhalten habe. Schon vor Wochen hatte der nordwürttembergische CDU-Bezirkschef die Erwartung geäußert, dass das Verfahren eingestellt würde. Er habe sich „nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen“, sagte er damals.

Kritisch äußerte sich Bilger erneut zu dem Beitrag von „Report Mainz“. Durch die „Inszenierung“ des SWR seien die Anzeigeerstatter und damit die Staatsanwaltschaft erst auf den Plan gerufen worden. Der CDU-Mann hatte sich von dem Fernsehteam, das angeblich über „die Menschen hinter den Abgeordneten“ berichten wollen, getäuscht und vorgeführt gefühlt. Er und seine Mitarbeiter seien „nur noch Statisten in einem vorab festgelegten Drehbuch“ gewesen, hatte er moniert.

Bundestag soll klare Regeln schaffen

Die ermittelnden Staatsanwälte sahen dies dem Vernehmen nach ähnlich: Szenen seien für die Filmaufnahmen arrangiert und Aussagen so geschnitten worden, dass sie die These eines unzulässigen Einsatzes von Bundestagsmitarbeitern im Wahlkampf zu bestätigen schienen, befanden sie. Dies gelte besonders im Falle Bilgers. Der Titel des Beitrages lautete denn auch „Wahlkampf auf Staatskosten“.

Der Bundestag war am Montag offiziell noch nicht über das Ende der Ermittlungen informiert worden, wie ein Sprecher sagte. Als Konsequenz richtete Bilger die Bitte an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), klare Regeln für den Einsatz vom Bundestag bezahlter Mitarbeitern im Wahlkreis zu schaffen. Auch sein SPD-Kollege Martin Burkert hatte von einer „rechtlichen Grauzone“ gesprochen und eine Klarstellung erbeten.