Bei der Verbuchung und Kontrolle von Drittmitteln sieht die Uni Stuttgart „keine Versäumnisse oder Defizite“. Fälle von Veruntreuung setzten eine „erhebliche kriminelle Energie“ einzelner Unimitglieder voraus, erklärte ein Unisprecher. Gegen zwei ihrer Mitglieder hatte die Uni Strafanzeige gestellt.

Stuttgart - Bei der Administration von Drittmitteln gibt es bei der Universität Stuttgart keine Versäumnisse oder Defizite.“ Dies erklärte deren Sprecher Hans-Herwig Geyer auf Anfrage. Hintergrund sind Untreue-Ermittlungen gegen leitende Institutsmitarbeiter der Uni Stuttgart im Umgang mit Drittmitteln aus der Industrie. Die Uni selbst hatte die Sache bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, allerdings nicht am 1. April 2014, wie zunächst berichtet, sondern bereits am 1. Januar 2014, wie Geyer nun die Aussagen vom vergangenen Donnerstag korrigierte. Die Uni habe damals Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter gestellt, so Geyer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings gegen drei leitende Mitarbeiter, wie deren Sprecher Jan Holzner dieser Zeitung bestätigt hatte.

 

Zur Schadenshöhe kann die Uni nichts sagen

Zur Schadenshöhe konnte die Uni nichts sagen: „Da der Sachverhalt nicht aufgeklärt ist und bis auf weiteres die Unschuldsvermutung gilt, kann nicht von einem Schaden ausgegangen werden“, erklärt Geyer. Vor Abschluss des Verfahrens habe die Uni auch keine Rechtsgrundlage für disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte. Bei der Annahme und Verwendung von Drittmitteln habe die Uni die Vorgaben im Hochschulgesetz, der Drittmittelrichtlinie des Landes und der Landeshaushaltsordnung „durch die uni-internen Verfahrensabläufe minutiös eingehalten“, betont Geyer. Eine Verfahrensänderung habe es in den letzten Jahren nicht gegeben. Grundsätzlich sei die Verfügung über Gelder und die Ein- und Auszahlungen organisatorisch getrennt, so Geyer.

Uni: Fälle von Untreue nur mit „erheblicher krimineller Energie“ möglich

So sei eine interne Kontrolle bei jedem Zahlungsvorgang eingerichtet. Schon der Vertragsentwurf müsse dem Rektorat oder einem Beauftragten vorgelegt werden. Für Aufträge mit Privaten habe die Uni ein Kalkulationsschema vorgegeben, das geprüft und genehmigt werde. Alle Geldflüsse erfolgten über ein zentrales Uni-Girokonto. Auch Abrechnung, Leistung und Kalkulation würden geprüft. In den vergangenen Jahrzehnten habe es keine Fälle von Veruntreuung von Drittmitteln gegeben. „Solche wären nur möglich“, so Geyer, „wenn einzelne Unimitglieder eine erhebliche kriminelle Energie walten ließen oder mit uni-externen Stellen zusammenwirkten“.