Mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr hat am Landgericht der Prozess gegen einen gewalttätigen Mann geendet. Der Stuttgarter hatte im Dezember 2013 einem Bekannten mit einem Besenstiel gegen den Kopf geschlagen.

Stuttgart - Mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr hat am Landgericht der Prozess gegen einen gewalttätigen Mann geendet. Der Stuttgarter hatte im Dezember 2013 einem Mitbewohner einer Sozialwohngemeinschaft in Bad Cannstatt im Streit mit einem Besenstiel gegen den Kopf geschlagen, ihm ein Messer vorgehalten und ihn beschimpft. Die Richter werteten die Taten als gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.

 

In dem Prozess hatte die Frage im Raum gestanden, den 46-Jährigen in eine Psychiatrie zwangseinzuweisen. Ärzte attestierten ihm eine drogeninduzierte Psychose, die auf dessen langjährigen Cannabis- und Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Diese Persönlichkeitsstörung komme aber keiner schweren psychischen Erkrankung gleich. Somit sei der Mann nicht schuldunfähig und müsse daher auch nicht in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden.

Muss der Mann überhaupt noch hinter Gitter?

Offen ist, ob der 46-Jährige wegen des Übergriffs überhaupt hinter Gitter muss. Der erste Prozess war im Februar geplatzt, weil der Mann betrunken zum Gericht gekommen war. Dabei empfing der Mann die Richter mit seinem künstlichen Gebiss, das er sich auf den Kopf gelegt hatte. Die Vorsitzende Richterin ordnete daraufhin an, den Mann in eine Psychiatrie zu bringen. Bis zum neuen Prozess war er dort untergebracht. Diese Zeit wird ihm angerechnet.

Der Mann sucht offenbar immer wieder Streit. Wegen seines aufbrausenden Gemüts war er schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten.