Ein abgelehnter Asylbewerber wird unter anderem für gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsentzug bestraft. Das Plädoyer der Verteidigerin bleibt ungehört.

Korntal-Münchingen - Reue und ein Geständnis haben am Ende einem Angeklagten am Landgericht Stuttgart dann doch nicht das erhoffte Ergebnis gebracht. Seine Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen Urkundenfälschung, unerlaubten Aufenthalts in Deutschland, vor allem aber gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Nachdem er neun Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, wird er noch ein Vierteljahr in Deutschland absitzen, ehe er in seine Heimat abgeschoben wird.

 

Damit ist das Verfahren gegen einen von zwei gemeinsam angeklagten Männern beendet. Denn während der andere weiter schweigt und die Beweisaufnahme deshalb noch über mehrere Verhandlungstermine geht, hatte der nun Verurteilte zugegeben, sich im Mai 2015 gefälschte griechische Ausweispapiere gekauft und damit ein Bankkonto eröffnet sowie einen Handyvertrag abgeschlossen zu haben. Auch räumte er ein, einen Mitbewohner im  März dieses Jahres mit einem Schraubendreher verletzt zu haben. Staatsanwalt und Verteidigung verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die in der Angeklage zunächst erhobenen Vorwürfe des Einbruchs wurden eingestellt. Das Gericht war damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Kontrahent mit Schraubenzieher attackiert

An mehr als 20 Einbrüchen zwischen Mai 2015 und Februar 2016 vorwiegend in Korntal-Münchingen, aber auch in Ditzingen, Hemmingen, Kornwestheim, Vaihingen/Enz und Pforzheim wollte er nicht beteiligt gewesen sein. Auch zur Beute – Mobiltelefone, Schmuck im Wert von mehreren Zehntausend Euro, einem Goldbarren und Bargeld – hatte er nichts zu sagen.

Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass es der Angeklagte und nicht der inzwischen abgeschobene Zeuge gewesen war, der einen Streit in einer Asylbewerberunterkunft gesucht hatte, in dessen Folge der Angeklagte den Kontrahenten mit einem Schraubenzieher verletzt hatte.

Es besteht die Gefahr, dass der Angeklagte untertaucht

Der Staatsanwalt argumentierte, der Angeklagte habe den Streit gesucht und gezielt mit dem Werkzeug gegen den Kopf des Kontrahenten gestoßen. Die Verteidigerin hob vielmehr darauf ab, dass die Ursache für die gefährliche Körperverletzung – „sie war nicht rühmlich und dafür schämt er sich auch“ – in den Rahmenbedingungen der Unterbringung in der Asylunterkunft gelegen hatten. „Zehn Männer in einem Raum: es ist da nicht auszuschließen, dass sich der Streit aus nichtigem Anlass entzündet hat“, gab die Verteidigerin zu bedenken. Sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe, zumal er hier keine günstige Sozialprognose habe und das Geld für die Reise in die Heimat vorhanden sei. Damit widersprach sie Bedenken, der Angeklagte könne untertauchen. Er hatte sich bei seiner Festnahme illegal in Deutschland aufgehalten.

Hingegen hielt der Vorsitzende Richter die Gefahr, in der Bewährungszeit unterzutauchen, für groß. In seiner Urteilsbegründung führte er aus, der Kosovare habe schließlich als abgelehnter Asylbewerber weder eine wirtschaftliche Perspektive noch gebe es eine günstige Sozialprognose. Zumal er sich ausländerrechtlich eben in der Illegalität befinde.