Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan Breitloh West II für unwirksam erklärt. Wie es jetzt weitergehen soll, haben Bürgermeister und Gemeinderäte diskutiert.

Wimsheim - War schon die eigentliche Ansiedlung der Firma C. Hafner ein Politikum in der 2800 Einwohner zählenden Heckengäu-Gemeinde, so geht der Streit jetzt bei der Frage weiter, ob der 2014 beschlossene Bebauungsplan für das eingeschränkte Industriegebiet Breitloh West II rechtens ist. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verneinte dies und erklärte das Planwerk für unwirksam. Nun liegt der Verwaltung die ausführliche Urteilsbegründung vor. Auch auf der Internetseite des VGH Mannheim ist sie zu finden.

 

Worum geht es? Drei Kläger, unter ihnen die Nachbargemeinde Friolzheim, eine Grundstückeigentümerin und ein benachbartes Unternehmen, hatten eine Normenkontrollklage eingereicht gegen die Ausweisung eines eingeschränkten Industriegebiets im Rahmen eines Angebotsbebauungsplans. Zwar seien für den Bebauungsplan die Immissionswerte ermittelt worden, die durch die Tätigkeit des Edelmetallverarbeiters C. Hafner entstehen könnten – „und das sogar auch noch mit der zwei- und der dreifachen Produktionsmenge“, sagte der Bürgermeister Mario Weisbrich auf Nachfrage. Doch weil der Bebauungsplan nicht auf dieses konkrete Vorhaben hin ausgelegt worden war, sondern als ein Angebotsplan erstellt wurde, könnten sich theoretisch auch Firmen dort ansiedeln, die beispielsweise höhere Schadstoffwerte ausstoßen, wenn Hafner nicht gekommen wäre. Dies aber sei nicht in das Bebauungsplanverfahren eingeflossen, so die Kläger.

Hafner-Werte als Basis

Die Firma Hafner belegt derzeit die gesamte Fläche des Gewerbegebiets Breitloh West II, erklärte Bürgermeister Weisbrich. Bei den immissionschutzrechtlichen Gutachten habe man stets die Tätigkeit der Firma Hafner als ein typisches Unternehmen der Edelmetallverarbeitung betrachtet. Damit war der VGH aber nicht einverstanden. Ein solches Vorgehen wäre nur für einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich gewesen.

„Wie geht die Verwaltung mit diesem Urteil um?“, fragte Holger Lehmann von der Liste Bürgerinitiative (BI). Die BI gehörte von Anfang an zu den Gegnern einer Ansiedlung des Metallverarbeiters in Wimsheim. „Wir prüfen zunächst juristisch, was sinnvoll ist“, so Weisbrich. Möglich sei eine Beschwerde gegen die vom VGH verfügte Nichtzulassung einer Revision. Dies würde bedeuten, dass das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit einer Revision prüfen muss. „Es gibt einige Aspekte, die für ein solches Vorgehen sprechen“, sagte der Bürgermeister auf Nachfrage. Das Bebauungsplanverfahren hat viel Zeit und Geld gekostet.

Streitwert von 20.000 Euro

Rita Boller von der Liste „Wimsheim Miteinander“ wollte wissen, welche Kosten durch den Rechtsstreit auf die Gemeinde zukommen und ob der Gemeinderat sie bewilligen müsse. „Das Gericht hat den Streitwert auf 20 000 Euro festgelegt“, erklärte der Bürgermeister. Für Gerichtskosten wurden jetzt 1300 Euro überwiesen, sagte er. Allerdings kommen die Anwaltskosten noch dazu. Auf den dringenden Appell von Holger Lehmann, das weitere Vorgehen gemeinsam im Gemeinderat zu besprechen, reagierte Weisbrich zurückhaltend. Bisher lägen solche Entscheidungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Verwaltung.

Auf die Aktivitäten der Firma C. Hafner hat das VGH-Urteil keine Auswirkung, solange sie sich im Rahmen der Festsetzungen eines normalen Gewerbegebiets bewegen. Tätigkeiten, für die es ein eingeschränktes Industriegebiet braucht, sind aber nicht möglich.