Der Göppinger Feuerwehrkommandant Harald Knobloch erhält wegen Untreue an seiner früheren Arbeitsstelle eine Bewährungsstrafe. Der Beschuldigte räumt die Taten vor dem Augsburger Amtsgericht ein.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Augsburg/Göppingen - Amtsgericht Augsburg, Saal 136: den Angeklagten Harald Knobloch holt die Vergangenheit ein. Er ist Kommandant der Göppinger Feuerwehr. Im März 2015 ist er ins Amt gekommen, seit Anfang des vergangenen Jahres ist der 49-Jährige vom Dienst frei gestellt – bei verminderten Bezügen. 3663 Euro netto hatte sein Salär in Göppingen zuvor betragen.

 

In dem Verfahren geht es allerdings um die Aburteilung von Vergehen, die sich Knobloch vor seinem Karrieresprung zum Göppinger Kommandanten hat zuschulden kommen lassen. Als leitender Sachbearbeiter im Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Augsburg habe der Angeklagte zwischen 2010 und 2014 in 69 Fällen Gegenstände im Gesamtwert von rund 10 000 Euro unterschlagen und veruntreut, trägt der Staatsanwalt vor.

Im Laufe der Verhandlung am Amtsgericht gesteht der Göppinger Kommandant alles. „Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft treffen zu“, sagt Knobloch. Minutiös hatte die Ermittlungsbehörde zuvor jede einzelne Unterschlagung aufgelistet. Eine hohe Zahl von LED-Lampen und von Licht-Schienensystemen, bestellt angeblich zugunsten der Augsburger Berufsfeuerwehr, sind aufgeführt – vieles davon wurde später bei einer Durchsuchung im Privathaus des Angeklagten fest verbaut wiedergefunden. Tonerkartuschen und Druckerpatronen, Ersatzteile für Opel-Fahrzeuge, ein Winterreifen, ein Smartphone, Speichermedien, Computersoftware, Modelleisenbahnzüge oder auch eine größere Fuhre Holz, all das hatte die Stadt Augsburg bezahlt, im Glauben, ihre Feuerwehr habe dafür einen Bedarf.

Der Schaden ist wieder gut gemacht worden

Knobloch hatte es indes leicht mit seinen Betrügereien. Das sagt eine Polizeibeamtin aus, die mit den Ermittlungen beauftragt war und als Zeugin vor Gericht spricht: „Meine Ermittlungen haben ergeben, dass es überhaupt keine Kontrollsysteme gab“, erklärt sie. Es hätten sogar städtische Mitarbeiter ohne jeden Leitungsstatus Bestellungen auf Amtskosten machen können. Der Richter wird das später in seiner Urteilsbegründung als mildernden Umstand bewerten – neben dem Geständnis des Angeklagten und dessen bereits geleisteter Schadenswiedergutmachung. In zwei Tranchen hat er der Stadt Augsburg die 10 000 Euro zurückgezahlt.

Ende 2015 hatte der Schwindel begonnen, innerhalb der Augsburger Verwaltung aufzufliegen. Als kurz darauf die Stadt Göppingen von den Vorfällen Wind bekam, stellte sie ihren Feuerwehrchef sofort frei. Aus dem Rathaus hieß es seinerzeit, dass es in diesem Fall keinen Ermessensspielraum gebe und es sich bei der Freistellung um eine beamtenrechtlich zwangsläufige Folge des Ermittlungsverfahrens handle. Eine strafrechtliche Würdigung sei die Beurlaubung indes nicht, wurde seinerzeit ausdrücklich betont.

Diese oblag nunmehr dem Augsburger Amtsgericht, mit dem Harald Knobloch in der Verhandlung im Großen und Ganzen offen kooperierte. Zu seinen Motiven blieb er indes vage. So sagte er etwa aus, dass er selber nicht verstehe, wie all das gekommen sei: „Es ist mir nicht erklärlich, wie ich mich dazu hinreißen ließ“, versicherte er auf die Frage nach seinen Beweggründen und entschuldigte sich: „Das ganze Geschehen tut mir leid.“ Die Verteidigerin des 49-Jährigen fügte in ihrem Plädoyer noch an: „Mein Mandant hat sich selber auferlegt herauszufinden, wie es zu den Straftaten gekommen ist.“

Das Gericht spricht von einem „milden Urteil“

Die uneingeschränkte Reue des Kommandanten ist dabei Teil eines „Deals“ zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht, zu dem es während der Verhandlung hinter verschlossener Tür kam. Der Richter verkündete im Anschluss das Ergebnis der Besprechung: Es werde nach Lage der Dinge eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und fünf Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, ins Auge gefasst.

Das Urteil trifft am Ende ziemlich genau die Mitte dieses Korridors. So wurde Knobloch wegen Untreue und Unterschlagung in 69 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Auch die Kosten des Verfahrens muss der Kommandant tragen. Trotzdem: Ein mildes Urteil nach Ansicht des Gerichts.

„Wir haben auch berücksichtigt, dass Ihnen disziplinarrechtliche Konsequenzen in Bezug auf Ihren Beamtenstatus drohen“, sagte der Richter zu dem 49-Jährigen gewandt. Zudem könnte Knobloch, nach seiner Freistellung, nun auch die endgültige Entlassung bevorstehen. Zu den Zuhörern im Saal 136 des Augsburger Amtsgerichts gehörten auch zwei Vertreter der Stadt Göppingen. Sie notierten alles genau mit.