Der Sachverhalt ist komplex und umfänglich: Das Gericht hat die Urteilsverkündung im Porsche-Prozess auf den 4. März verschoben. Die Staatsanwaltschaft plädiert für saftige Geldbußen.

Stuttgart - Das Urteil im Porsche-Prozess verzögert sich um eine Woche. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Sachverhalts solle die Entscheidung erst am 4. März fallen, sagte Richter Frank Maurer am Donnerstag im Stuttgarter Landgericht. Bisher war das Urteil für den 26. Februar geplant gewesen.

 

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will Ex-Porschechef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter kräftig zur Kasse bitten. Für die Verschleierung von VW-Übernahmeplänen im Jahr 2008 sollten die Angeklagten eine Geldbuße von jeweils einer Million Euro zahlen, forderte Staatsanwalt Aniello Ambrosio am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer im Porscheprozess. Damit verzichtete der Ankläger darauf, die Tat als Straftat zu werten - es geht dem bisherigen Plädoyer zufolge nur noch um eine Ordnungswidrigkeit. Die beiden weisen die Vorwürfe von sich, die Verteidigung pocht auf einen Freispruch.

Verteidiger zeigt sich verwundert

Das Verfahren ist eine Art Rückblick auf die heiße Phase der VW-Übernahmeschlacht 2008. Porsche wollte damals drei Viertel von Volkswagen übernehmen und mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ans Steuer rücken beim Branchenriesen. Doch die Pläne gingen schief, die Porsche SE verschuldete sich stark und musste ihre Autoproduktion schließlich an VW verkaufen - 2009 räumten Wiedeking und Härter ihre Posten. Durch Kursschwankungen der VW-Aktie verloren Hedgefonds damals Milliarden, aus deren Sicht waren die Marktmanipulationen von Wiedeking und Härter der entscheidende Grund.

Am Nachmittag stand der zweite Teil des Plädoyers der Staatsanwaltschaft auf dem Programm - in dem Verfahren sind zwei verschiedene Anklagen wegen Marktmanipulation gebündelt, daher die Aufteilung. In dem zweiten Plädoyer steht die Staatsanwaltschaft abermals vor der Wahl, das angebliche Vergehen als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit zu werten. Theoretisch könnte sich die Geldbuße-Forderung noch erhöhen. Unter externen Experten wie dem Frankfurter Juraprofessor Matthias Jahn gilt eine Verurteilung aber ohnehin als unwahrscheinlich.

Der Verteidiger von Wiedeking, Walther Graf, zeigte sich nach den dreistündigen Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwundert. „Im Verfahren hat kein einziger Zeuge die Vorwürfe gestützt.“ Die Staatsanwälte beriefen sich nur auf Indizien, die sie bewusst missverstünden.

Zeugen untermauern Anklagepunkte nicht

Tatsächlich hatte Staatsanwalt Ambrosio eingeräumt, dass die Zeugen in dem seit Oktober laufenden Verfahren die Anklagepunkte nicht untermauern konnten. Er hält Wiedeking und Härter dennoch für schuldig und verweist dabei auf E-Mails, Präsentationen und Protokolle. Knackpunkt ist die Frage, wann der Beschluss zur 75-Prozent-Übernahme von VW fiel - laut Staatsanwaltschaft schon Anfang März, laut Wiedeking und Härter erst Ende Oktober. Zwischen den beiden Zeitpunkten hatte Porsche in Pressemitteilungen und Statements mehrfach beteuert, VW nicht beherrschen zu wollen.