Der Mann, der im vergangenen Juni seine Lebensgefährtin mit einer Bratpfanne niedergeschlagen und dann 17-mal mit einem Messer auf sie eingestochen hat, ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer hält den Mann für voll schuldfähig.

Ludwigsburg - Der Mann, der im Juni 2016 seine Lebensgefährtin mit einer Bratpfanne niedergeschlagen und dann 17-mal mit einem Messer auf sie eingestochen hat, ist am Landgericht Stuttgart zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer hält den Mann für voll schuldfähig. Er habe die Tat mehrere Tage zuvor geplant und dann „analytisch ausgeführt“, sagte der Vorsitzende Richter.

 

Der Versuchsingenieur hatte nicht nur unmittelbar nach der Tat den Notruf gewählt und gestanden, er hatte auch bei der ersten Vernehmung bei der Polizei und einen Tag später bei der Untersuchungsrichterin zugegeben, seine 60 Jahre alte Lebensgefährtin getötet zu haben. Und jedes Mal hatte er hinzugefügt, er habe es vorsätzlich getan. Erst in der Hauptverhandlung wich er davon ab und reklamierte für sich, er habe im Affekt gehandelt.

Doch davon konnte er nicht einmal seinen Verteidiger überzeugen. Dieser war zwar der Ansicht, man müsse die Bluttat als Tötung und nicht als Mord werten. Doch nicht, weil sich sein Mandant im Augenblick der Tat in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden habe, sondern weil ihm ebenso wie dem Opfer jeglicher Realitätssinn abhandengekommen sei. Das Paar sei über einen langen Zeitraum hinweg völlig verzweifelt gewesen. Weder hätten sie eine Chance gesehen, einem vermeintlichen Ruin zu entkommen, noch hätten sie sich voneinander lösen können.

2014 hatten die beiden versucht, sich zu trennen, hatten diesen Entschluss aber bald wieder rückgängig gemacht. Und nicht nur das, sie halsten sich ein Bauprojekt in Lörrach auf, wo die Frau ein Grundstück geerbt hatte. Der Bau eines Dreifamilienhauses sollte ihre Rente absichern, und es sollte die angeknackste Beziehung wieder kitten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass genau das Gegenteil eingetroffen ist: Der Hausbau habe den Graben zwischen den beiden nur vertieft. In den letzten Wochen vor der Tat seien die Streitereien heftiger geworden, am Ende habe es keine Versöhnung mehr gegeben.

„Sie haben aus einer tiefen Kränkung heraus am 21. Juni den Vorsatz gefasst, Ihre Lebensgefährtin zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter. Belege dafür haben die Ermittler im Rechner des Angeklagten gefunden. Der Suchverlauf bei Google zeigte, dass der Mann unter anderem nach Begriffen wie „Freiheitsstrafe bei vorsätzlichem Mord“ oder „Strafe bei heimtückischem Mord“ gesucht hatte. Auch am frühen Morgen des 23. Juni habe er noch nach ähnlichen Begriffen gegoogelt. Dann habe er einen letzten Versuch unternommen, die Frau durch körperliche Annäherung zu versöhnen. Doch die wendete sich nur ab.

„Als sie Ihnen später in der Küche den Rücken zukehrte, haben Sie nach einer gusseisernen Bratpfanne gegriffen und der arglosen und wehrlosen Frau damit wuchtig auf den Hinterkopf geschlagen“, sagte der Kammervorsitzende. Als die Frau nach mehreren Schlägen mit der Pfanne am Boden lag, habe der Angeklagte ihren Puls gefühlt, und als er feststellte, dass sie noch lebte, habe er sie gewürgt und später mit einem Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf sie eingestochen: „Und zwar immer wieder in der Herzgegend.“

Auch der psychiatrische Gutachter hatte betont, dass er „ein solches Tötungsbild noch nie gesehen“ habe. Nichts habe auf Raserei hingedeutet, das Messer sei „sehr analytisch geführt worden“. Außerdem hatte der Psychiater weder eine seelische Erkrankung noch eine Störung der Persönlichkeit diagnostiziert. Der Mann habe genau gewusst, was er tue, meinte das Gericht und verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Mordes zu lebenslanger Haft.