Das Landgericht hat für eine Überraschung gesorgt: Der Mann, der unter anderem seine Ex-Freundin terrorisiert hat, ist zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil könnte für Furore sorgen.

Stuttgart/Filderstadt - Dieses Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart wird für Furore sorgen. Die Richterinnen und Richter haben den 48 Jahre alten Angeklagten der Nachstellung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Es dürfte sich bundesweit um das erste Urteil dieser Art handeln. Damit hat die 1. Strafkammer den Strafantrag der Staatsanwältin – sie hatte fünf Jahre gefordert – überboten.

 

Die Anklägerin war davon abgerückt, den Hamburger direkt für den Suizid seiner Ex-Freundin verantwortlich zu machen. So hatte es auch der psychiatrische Gutachter gesehen. Die Zeitspanne von acht Monaten zwischen dem Ende der Nachstellungen des Angeklagten und dem Suizid sei zu lang, hieß es. Die Kammer sieht es anders. „Der Suizid ist auf die Taten des Angeklagten zurückzuführen“, so Regina Rieker-Müller, Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer. Der Personalreferent hätte die dramatischen Folgen seines aggressiven und bösartigen Tuns voraussehen und sie verhindern können, so die Richterin – zumal er beruflich im Umgang mit Menschen geschult sei.

Der Angeklagte hat geradezu gewütet

Insgesamt hat die 1. Strafkammer den Mann wegen Nachstellung, also Stalking, mit Todesfolge, wegen Sachbeschädigung, Bedrohung, wegen falscher Verdächtigung, versuchter Erpressung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Der ehemalige Zeitsoldat hat zwischen Oktober 2014 und November 2015 geradezu gewütet.

Erst überzog er seine geschiedene Frau und deren Familie mit wüsten Drohungen. Er werde abrechnen, er werde alle erschießen, sie würden um ihr Leben winseln und dergleichen. Er zerstach reihenweise Reifen und verleumdete seine Ex-Frau bei der Polizei, indem er log, sie würde mit Drogen handeln. „Ihr seid alle tot“, lautete eine der zahlreichen Textnachrichten.

Im Herbst 2014 lernte der Mann dann die 43-jährige Frau aus Filderstadt übers Internet kennen. „Damals war sie psychisch gesund“, so die Richterin. Fröhlich und lebensbejahend sei die Speditionskauffrau gewesen. Die Beziehung ging nach wenigen Monaten auseinander, der Terror begann. Allein in der Nacht auf den 24. Februar 2015 schickte der Mann der 43-Jährigen 111 Textnachrichten und sprach ihr aufs Band. „Du bist tot“, lautete eine der Nachrichten. Er passte sie ab, zerstach Reifen, riss Namensschilder an ihrer Tür ab, klingelte morgens um 6 Uhr, drohte, beleidigte und schwärzte die Frau per E-Mail in ihrer Firma an. Am 1. März versuchte das Opfer erstmals, sich mit einem Stromschlag das Leben zu nehmen. Die einst selbstbewusste Frau wurde wegen tiefer Depressionen behandelt. Im Juli 2015 schrieb sie einen Abschiedsbrief und versuchte dann doch wieder, sich ins Arbeitsleben einzugliedern.

Sicherungsverwahrung angedroht

Es gelang ihr nicht. Am 11. November erhängte sich die 43-Jährige in ihrem Keller in Filderstadt. „Er hat das Opfer in zerstörerischer Weise aus gekränkter Eitelkeit und Bösartigkeit angegriffen“, so die Richterin. Selbst eine fünfwöchige Untersuchungshaft im April und Mai 2015 hatte den Angeklagten nicht beeindruckt. Er machte immer weiter. „Wenn Sie weiterhin Frauen so verfolgen, wird die Sicherungsverwahrung zu prüfen sein“, macht Richterin Rieker-Müller dem nicht vorbestraften Mann klar. Verteidiger Franz Friedel wird seinem Mandanten empfehlen, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.