Ein Mann lernt im Sportverein ein Mädchen kennen. Er ist deutlich älter als sie. Zweimal schläft er mit der 13-Jährigen. Dafür hat ihn das Landgericht Ellwangen nun verurteilt.

Ellwangen - Weil er Sex mit einer 13-Jährigen hatte, ist ein 50-jähriger Mann in Ellwangen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Es handle sich um einen minderschweren Fall, teilte Richter Bernhard Fritsch am Landgericht Ellwangen am Mittwoch mit. Der Mann hatte den sexuellen Missbrauch des Kindes gleich zum Prozessauftakt gestanden. „Letztendlich muss ich einräumen, dass es so stattgefunden hat, wie es in der Anklage steht“, sagte die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Der Mann war im Herbst 2013 im Raum Heidenheim mehrmals mit dem Mädchen in den Wald gefahren. Zweimal kam es zum Geschlechtsverkehr. Eine anonyme Anzeige beim Jugendamt brachte die Tat ans Licht. Sexueller Missbrauch von Personen unter vierzehn Jahren wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Mann und Mädchen kannten sich aus dem örtlichen Bogenschützenverein und hatten über Facebook häufig Kontakt. „Wir haben uns andauernd im Training gesehen, viel Spaß gehabt“, sagte der 50-Jährige. „Wir haben auch über private Probleme gesprochen, sind uns immer näher gekommen.“

Schmerzensgeld von 3000 Euro

„Ich bin da nicht stolz drauf, das können Sie mir glauben“, sagte der Angeklagte. Streckenweise zeigte sich der Familienvater auch defensiv. Auch das Mädchen habe ihren Teil dazu beigetragen, habe teils Sex gewollt. „Ich habe es nicht geschafft, Stop zu sagen.“ Er habe sie aber nie zu irgendwas gezwungen. „Es war eine freiwillige Geschichte. Aber ich bin mir bewusst, dass ich derjenige bin, der es hätte verhindern müssen.“

„Es gab einen drängenden und einen bremsenden Part“, sagte Richter Fritsch über den Chatverlauf der beiden. Die Tat sei in den Aussagen „als einvernehmlich, wenn auch überredet“ geschildert worden. „Das war kein einmaliges Versagen. Das Opfer wurde überredet und musste eine längere Therapie machen“, sagte Staatsanwalt Jens Weise. „Sie ist sehr zurückhaltend geworden, die schulischen Leistungen haben sich verschlechtert, sie ist in Therapie gekommen“, berichtete die Mutter des Mädchens.

Die Kammer erkannte wie Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen minderschweren Fall. Die Tatzeit liege „direkt unterhalb der Schutzgrenze“, sagte Richter Fritsch - kurz vor dem 14. Geburtstag des Mädchens. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft. Die Tat sei zudem einvernehmlich geschehen. „Das Geständnis war von Reue getragen.“ Aber auch: „Es war kein einmaliger Ausrutscher.“ Neben der Bewährungsstrafe müsse der Mann dem Mädchen ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zahlen.