Im Prozess um einen Mordversuch wegen verschmähter Liebe ist der Angeklagte zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 49-Jährige im Januar in Sindelfingen eine knapp zehn Jahre jüngere Arbeitskollegin töten wollte, weil sie seine Liebe nicht erwidert hatte. Der Mann wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

 

In den Bauch geschossen

Der Mann hatte die Frau mit einer Pistole bewaffnet zuhause aufgesucht und ihr mit den Worten „Kennst du mich noch?“ in den Bauch geschossen. Sie erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Die Verteidigung hatte beantragt, den 49-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert (Az.: 9 Ks 114 Js 4963/16).

Das Opfer hatte vor Gericht geschildert, dass ihr Bekannter an der Tür ihrer Mietwohnung in Sindelfingen geklopft und sich gegen die Tür gestemmt habe, als sie öffnete. Vor ihr stehend habe er noch seine Frage gestellt - dann fiel der eine Schuss, abgefeuert aus vielleicht 20 Zentimetern Distanz. Der Mann verschwand.

Opfer hatte Mann erkannt

Nachbarn alarmierten Polizei und Notarzt. Das Opfer hatte den Mann nach eigenen Angaben sofort erkannt. Gut 30 Stunden später wurde er festgenommen. Die Tatwaffe, eine Pistole, fanden die Ermittler in einer von dem 49-Jährigen genutzten Garage.